Mehr Datenschutz bei Gesundheits-Apps
Datenverarbeitungsprozesse und insbesondere die Weitergabe von Gesundheits- und Verhaltensdaten an Dritte bedürfen einer gesetzlichen Grundlage, forderten die Datenschutzbehörden von Bund und Ländern auf ihrer Frühjahrskonferenz in Schwerin. Erforderlich sei eine transparente Gestaltung der Prozesse. Für das Persönlichkeitsrecht riskante Datenverwendungen sollten für Nutzer auf einen Blick erkennbar sein, betonten die Datenschützer in ihrer Entschließung.
Die Datenschutzkonferenz fordert den Gesetzgeber auf zu prüfen, ob und inwieweit im Zusammenhang mit Wearables und Gesundheits-Apps die Möglichkeit beschränkt werden sollte, materielle Vorteile von der Einwilligung in die Verwendung von Gesundheitsdaten abhängig zu machen.
Daten-Risiko Wearable
Die digitale Sammlung und Auswertung der eigenen gesundheitsbezogenen Daten könnten durchaus interessante Informationen für Einzelne bieten, die zu einer besseren Versorgung und einem Zugewinn an Lebensqualität beitragen könnten, so die Datenschützer. Allerdings stünden diesen Chancen auch Risiken, insbesondere für das Persönlichkeitsrecht, gegenüber. Zahlreiche Wearables und Gesundheits-Apps gäben die aufgezeichneten Daten an andere Personen oder Stellen weiter, ohne dass die betroffenen Personen hiervon wüssten oder dazu eine bewusste Entscheidung träfen.