Referentenentwurf zu ärztlichen Approbationsordnung liegt vor

Mehr Praxisnähe in der Medizinerausbildung

pr
Die ärztliche Ausbildung soll grundlegend reformiert werden. Dazu liegt jetzt ein Entwurf zur Neuregelung der Approbationsordnung vor. Der Plan: Mehr Praxisnähe und eine Stärkung der Allgemeinmedizin.

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat einen neuen Referentenentwurf für eine Verordnung zur Neuregelung der ärztlichen Approbationsordnung (ÄApprO) vorgelegt. Damit soll die ärztliche Ausbildung grundlegend reformiert werden. Die Medizinerausbildung soll künftig kompetenzorientiert ausgerichtet werden. Hierzu soll der Nationale Kompetenzbasierte Lernzielkatalog Medizin (NKLM) in der Approbationsordnung für Ärzte und Ärztinnen verbindlich verankert werden. Außerdem soll es mehr Praxisnähe geben. Es sollen klinische und theoretische Inhalte vom ersten Semester an und bis zum Ende der Ausbildung miteinander verknüpft und Lehrpraxen verstärkt in die ärztliche Ausbildung einbezogen werden. Ergänzend sollen die ärztlichen Prüfungen praxisnäher ausgestaltet werden, auch durch eine Weiterentwicklung der Prüfungsformate. Darüber hinaus soll die Allgemeinmedizin in der künftigen Medizinerausbildung eine größere Rolle spielen.

Von Beginn an solle sich das Studium am Patienten und seinen Bedürfnissen orientieren, heißt es in der Begründung zu dem Verordnungsentwurf. Das solle vor allem fächerübergreifend erfolgen, um der Komplexität von Gesundheit und der Entstehung von Krankheit Rechnung zu tragen. Schon der durch den Medizinischen Fakultätentag (MFT) im Juni 2015 herausgegebene Nationale Kompetenzbasierte Lernzielkatalog Medizin (NKLM) weise den Weg zu einer solchen Ausbildung, die kompetenzorientiert und wissenschaftlich auf die künftige Rolle als Arzt beziehungsweise Ärztin vorbereitet. Der NKLM sei inzwischen weiterentwickelt und aktualisiert worden. Und in dem vom Bund und Ländern 2017 beschlossenen „Masterplan Medizinstudium 2020“ sei bereits die Förderung der Praxisnähe und die Stärkung der Allgemeinmedizin festgeschrieben worden.

Gegenüber älterer Pläne aus dem BMG gibt es in dem neuen Entwurf unter anderem folgende wesentliche Änderungen:

  • Eine Innovationsklausel, die es den Universitäten ermöglicht, auf neue Entwicklungen deutlich zügiger zu reagieren, als dies durch Änderungen in den rechtlichen Vorgaben umzusetzen ist.

  • Aspekte der Patientensicherheit und des Kinderschutzes sowie eines diskriminierungsfreien Umgangs mit Menschen mit Behinderungen sollen in der Beschreibung des Ausbildungsziels ausdrücklich aufgegriffen werden.

  • Die Themen Datennutzung und digitale Anwendungen sollen als Ausbildungsinhalt aufgegriffen werden.

  • Die Kompetenzen in der interprofessionellen Zusammenarbeit und der Kommunikation im Verhältnis zu Patienten und Patientinnen sollen gestärkt werden.


In den letzten Jahren hatte ein intensiver Austausch zwischen dem BMG und den Ländern insbesondere zur Finanzierung der Reform stattgefunden, heißt es in der Begründung weiter. Anlässlich der Beratungen zu den finanziellen Auswirkungen sei vereinbart worden, einige der Maßnahmen des Masterplans Medizinstudium 2020, der in seinen Kernelementen die Grundlage für die Neuregelung der ärztlichen Ausbildung darstellt, in modifizierter Weise umzusetzen.

Aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Bundestagsfraktion vom November 2022 (BT-Drucksache 20/4414) geht hervor, dass es in den Gesprächen mit den Ländern gelungen sei, die Kosten deutlich zu verringern und zugleich die Substanz der Reform überwiegend zu erhalten. Die Frage der Erhöhung der Studienplatzkapazitäten sei jedoch getrennt von den Studieninhalten zu betrachten. Die Schaffung von Studienplätzen sowie die Zulassung zum Medizinstudium fielen in die Zuständigkeit der Länder und könnten nicht in der Approbationsordnung für Ärzte geregelt werden.

Mit dem neuen Referentenentwurf ist auch eine Änderung der Zahnärztlichen Approbationsordnung (ZApprO) verbunden. Diese besteht im Wesentlichen in der Angleichung der Modellklausel an die Innovationsklausel der neuen ÄApprO. Zu einer darüberhinausgehenden Änderung der ZApprO strebe das BMG dem Vernehmen nach ein eigenes Verfahren an, der Zeitplan dazu sei derzeit noch offen, heißt es.

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