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Aktueller Bericht der KBV

Mehr Zweitmeinungen bei Eingriffen an Knie und Wirbelsäule

ao
Allgemeinmedizin
Die Zahl der Ärztinnen und Ärzte, die bei bestimmten Eingriffen für eine Zweitmeinung zur Verfügung stehen, ist gestiegen. Zugleich hat bei diesen Eingriffen auch die Zahl der Zweitmeinungsverfahren zugenommen.

Das zeigt der aktuelle Bericht der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) zu den bundesweiten Genehmigungen im Jahr 2024. Der Bericht ist Teil der Richtlinie zum Zweitmeinungsverfahren des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) und informiert, wie viele Anträge auf eine Genehmigung als „Zweitmeiner“ gestellt, genehmigt und abgelehnt wurden. Per Beschluss vom 19. März hat der G-BA den aktuellen Bericht zur Veröffentlichung auf der Website freigegeben.

Bei der Implantation einer Knieendoprothese stieg die Zahl der für Zweitmeinungsverfahren registrierten Ärztinnen und Ärzte laut G-BA von 468 im Jahr 2023 auf 551 im Jahr 2024. Bei Eingriffen an der Wirbelsäule erhöhte sich die Zahl der registrierten Mediziner im gleichen Zeitraum von 349 auf 413, bei Schulterarthroskopien von 525 auf 589. Bei der Cholezystektomie (Gallenblasenentfernung) stieg die Zahl von 54 auf 74.  

Bei den genannten planbaren Eingriffen nahm auch die Zahl der Zweitmeinungsverfahren zu – auch das geht aus dem Bericht hervor. Die größten Zunahmen bei den Zweitmeinungen gab es zwischen den Jahren 2023 und 2024 demnach bei Implantationen einer Knieendoprothese (rund 18 Prozent), gefolgt von Eingriffen an der Wirbelsäule (rund 17 Prozent) und Schulterarthroskopien (rund 12 Prozent).

Bei den Cholezystektomien gab es einen leichten Zuwachs. In der Auswertung neu dazugekommen sind Eingriffe an Aortenaneurysmen und Hüftgelenkersatz.

Zweitmeinungsverfahren: Patienten können offene Fragen klären

Ambulant oder stationär tätige Ärztinnen und Ärzte können Zweitmeinungen erbringen und abrechnen, wenn sie dazu eine entsprechende Genehmigung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) besitzen. Im Rahmen eines Zweitmeinungsverfahrens haben Patienten die Möglichkeit, offene Fragen zu einem empfohlenen Eingriff mit einer Ärztin oder einem Arzt mit besonderen Fachkenntnissen und Erfahrungen zu besprechen. Sie können sich dabei dem G-BA zufolge über die Notwendigkeit des Eingriffs und über alternative Behandlungsmöglichkeiten beraten lassen. Unabhängig von der G-BA-Richtlinie zum Zweitmeinungsverfahren bieten viele Krankenkassen eine Zweit­meinung bei weiteren Eingriffen als Zusatzleistung an.

Zu den beiden neuen Zweitmeinungsverfahren Karotis-Revaskularisation (2025) und Eingriffe beim Prostatakarzinom lokal begrenzt und ohne Metastasen (2025) liegen noch keine Gesamtzahlen vor. Es können dazu aber bereits Zweitmeinende in der Arztsuche der KBV abgerufen werden.

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