Mindestlohn mit Auswirkungen für 450-Euro-Kräfte
Bekanntlich ist zum Jahreswechsel der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro auf 8,84 Euro gestiegen. Das heißt für Zahnärzte, die geringfügig Beschäftigte, wie eine Büroaushilfe oder Reinigungskraft, im Team haben: Um die sozialversicherungsrechtlichen Privilegien des Minijobs nicht zu riskieren, müssen sie darauf achten, ihre geringfügig Beschäftigten nun deutlich früher nach Hause zu schicken als bisher.
Durfte ein Minijobber im vergangenen Jahr pro Monat bis zu 52,94 Stunden arbeiten, sind es seit 1. Januar höchstens 50,90 Stunden im Monat. Um sicherzustellen, dass diese Vorgaben eingehalten werden, sind Zahnärzte gesetzlich dazu verpflichtet, dies über Stundenaufzeichnungen zu dokumentieren.