Mundgesundheit: Neues Maßnahmenpaket für Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen
Die Inhalte des Maßnahmenpakets
Die Inhalte des Maßnahmenpakets
Anspruch auf Individualprophylaxe gemäß §22a SGB V. für Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen
Fortbildung zum Thema „Mundhygiene in der Pflege“
„Handbuch der Mundhygiene“
Ratgeber „Aufsuchende Zahnmedizin für Pflegebedürftige“
Erweiterung des Angebots bei der Patientenberatungsstelle mit Praxisspezifikationen
1. Anspruch auf Individualprophylaxe gemäß §22a SGB V. für Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen
1. Anspruch auf Individualprophylaxe gemäß §22a SGB V. für Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen
„Wir hoffen, dass wir mit der Richtlinie das hohe Risiko dieser Personengruppe an Karies und Parodontitis zu erkranken, senken können“, betonte Brandt.
„Mit circa 150 Kooperationsverträgen nach § 119 b SGB V, Tendenz steigend, und mehr als 14.000 erbrachten Besuchsleistungen nach BEMA 151 bis 155 leisten die schleswig-holsteinischen Zahnärztinnen und Zahnärzte bereits einen wertvollen Beitrag zur Versorgung in stationären Pflegeeinrichtungen“, ergänzte Oleownik.
Nun sei die Politik am Zug, das bürokratische Antrags- und Genehmigungsverfahren für die Krankenbeförderung von immobilen Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderungen aufzuheben, um den Betroffenen einen schnellen Zugang zur zahnärztlichen Sanierung zu ermöglichen.
2. Fortbildung zum Thema „Mundhygiene in der Pflege“
2. Fortbildung zum Thema „Mundhygiene in der Pflege“
3. „Handbuch der Mundhygiene“
3. „Handbuch der Mundhygiene“
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„Wir sind überzeugt, dass das Handbuch eine wichtige Hilfe für das Pflege- und Betreuungspersonal ist“, hob Brandt hervor. Mit Dr. Martina Walther, Vorstand Prävention der Zahnärztekammer Schleswig-Holstein, übergab er das „Handbuch der Mundhygiene“ an den Vorstand des Forums Pflegegesellschaft Anette Langner.
4. Ratgeber „Aufsuchende Zahnmedizin für Pflegebedürftige“
4. Ratgeber „Aufsuchende Zahnmedizin für Pflegebedürftige“
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5. Erweiterung des Angebots bei der Patientenberatungsstelle mit Praxisspezifikationen
5. Erweiterung des Angebots bei der Patientenberatungsstelle mit Praxisspezifikationen
Da sich viele Anfragen auf spezielle Bedürfnisse und besondere Behandlungsmöglichkeiten beziehen, können Zahnärzte demnach ihre Praxisbesonderheiten, wie Hausbesuche, Narkosebehandlungen oder Gebärdensprache, ab sofort online eintragen. Die Mitarbeiterinnen der Zahnhotline geben die neuen Daten dann direkt an ihre Anrufer weiter.
Pflegebedürftige: 2 x 4 Minuten täglich für die Mund- und Zahnpflege
Ziel ist, mithilfe des Maßnahmenpakets die Mund- und Zahngesundheit für Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen zu verbessern. „Wir sind aber noch nicht zufrieden“, sagte Walther. „Wir fordern, dass eine tägliche Zeit von 2 x 4 Minuten für die Mund- und Zahnpflege zusätzlich zur allgemeinen Körperpflege aufgenommen wird.“
Quelle: Zahnärztekammer und KZV Schleswig-Holstein