Neue Abrechnungsbasis für Parodontologie-Leistungen
„Damit wird die moderne Parodontologie in der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) abgebildet und zu leistungsgerechten Honoraren vergütet“, teilt die BZÄK mit. Weil die GOZ einige dieser modernisierten Leistungen nicht ausreichend abdecken konnte, bringe die neue Vereinbarung mit insgesamt sechs sogenannten Analogabrechnungen nun „eine vollständige Lösung“.
Mit der neuen Vereinbarung werde die Abrechnung der Parodontitis-Behandlung auf Grundlage der maßgeblichen S3-Leitlinie „Die Behandlung von Parodontitis Stadium I bis III“ der Deutschen Gesellschaft für Parodontologie (DG PARO) neu geregelt. „Diese Vereinbarung schafft ein hohes Maß an Rechtssicherheit für alle Beteiligten“, freut sich die BZÄK.