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KZBV und BZÄK zum Digitalgesetz

„Neue digitale Ansätze müssen einen Mehrwert für die Zahnarztpraxen haben“

Ohne die Expertise der Selbstverwaltung kann das Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) nicht zielführend weiterentwickelt werden, betonten die zahnärztlichen Berufsorganisationen im Rahmen der GeDIG-Anhörung im Gesundheitsausschuss. greenbutterfly - stock.adobe.com
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Politik
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Anlässlich der Anhörung zum Entwurf des Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages hat die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) gefordert, die Expertise der Selbstverwaltung stärker in den Gesetzgebungsprozess einzubeziehen.

Wir sehen in der Digitalisierung des Gesundheitswesens großes Potenzial, Abläufe und somit die Versorgung zu verbessern“, erklärten die KZBV-Vorstände Martin Hendges, Meike Gorski-Goebel und Dr. Karl-Georg Pochhammer. Neue digitale Ansätze müssten jedoch einen spürbaren praktischen Mehrwert für die Zahnarztpraxen und die Versicherten haben. Dies sei vor allem mit dem aus der zahnärztlichen Selbstverwaltung heraus entwickelten elektronischen Beantragungs- und Genehmigungsverfahren gelungen. Seit 2023 seien damit über 36 Millionen Beantragungsverfahren effizient, datensicher und völlig störungsfrei digital abgewickelt worden.

Regelungen im GeDIG, die die Funktion der Selbstverwaltung als versorgungsnahen, fachkompetenten und verantwortungsbewussten Akteur im Gesundheitswesen anerkennen und ihre Kompetenzen stärken, seien daher „ein Schritt in die richtige Richtung“. Hierzu zähle zum Beispiel, das bisher geltende strikte Abrechnungsverbot für die Zahnarztpraxis bei fehlender Zertifizierung ihres Praxisverwaltungssystems durch eine abgestufte Ausgestaltungskompetenz der Selbstverwaltungspartner in Form einer gestaffelten Vergütungskürzung zu ersetzen.

Die Software-Hersteller sind in der Verantwortung

Die KZBV-Vorstände fordern, die Verschuldensfrage in der gesetzgeberischen Ausgestaltung deutlich stärker zu berücksichtigen, da die Praxen selbst keinen Einfluss auf die Umsetzung der gesetzlichen Regelungen durch die Software-Hersteller hätten. „Es liegt allein bei den Software-Herstellern zu gewährleisten, dass ihre Praxisverwaltungssysteme den Interoperabilitäts-Anforderungen genügen. Ebenso sind sie für die fristgerechte Zertifizierung ihrer Systeme verantwortlich. Bleiben also die Software-Hersteller untätig oder werden sie zu spät tätig, darf dies nicht ohne Weiteres zu einer Sanktionierung der Vertragszahnärztin oder des Vertragszahnarztes führen“, stellen sie klar.

„Bleiben die Software-Hersteller untätig oder werden sie zu spät tätig, darf dies nicht ohne Weiteres zu einer Sanktionierung der Vertragszahnärztin oder des Vertragszahnarztes führen.“

Der KZBV-Vorstand


Gerade vor diesem Hintergrund dürfe die Ausgestaltungskompetenz von KZBV und GKV-Spitzenverband nicht durch vom Gesetzgeber zwingend vorgegebene Vertragsinhalte ausgehebelt werden. Infolge solcher gesetzlicher Vorgaben wäre die Möglichkeit der Bundesmantelvertragspartner für eine fallspezifische Ausgestaltung der Sanktionierung zu stark eingeschränkt. „Wir appellieren an den Gesetzgeber, die Expertise der Selbstverwaltung in den Gesetzgebungsprozess einzubeziehen. Nur dann können Digitalisierung und Innovation sinnvoll für die Zahnarztpraxen und damit für die Patientenversorgung gestaltet werden“, betonten die KZBV-Vorstände.

„Wir lehnen es ab, dass sich die Krankenkassen in ihrer Funktion als Kostenträger in das Vertrauensverhältnis zwischen Patienten und Arzt einmischen.“

Dr. Romy Ermler, BZÄK-Präsidentin


Mit dem Gesetz will die Bundesregierung die elektronische Patientenakte (ePA) weiterentwickeln, den Einstieg ins geplante Primärversorgungsmodell vorbereiten und Gesundheitsdaten besser für die Forschung und die Versorgung zugänglich machen. Außerdem soll das GeDIG den Krankenkassen mehr Möglichkeiten geben, die Gesundheitsdaten ihrer Versicherten auszuwerten und sie über individuelle Gesundheitsrisiken zu informieren.

Es gilt, das Vertrauensverhältnis zu schützen

Vor den geplanten erweiterten Rechten der Kassen warnte Dr. Romy Ermler, Präsidentin der Bundeszahnärztekammer (BZÄK). Zwar hätten Versicherte einen Anspruch darauf, über individuelle Gesundheitsrisiken aufgeklärt zu werden. Dies solle aber „im persönlichen Gespräch mit ihrem Arzt respektive ihrer Zahnärztin“ geschehen. Das geschützte Vertrauensverhältnis zwischen Patienten und Arzt sei ein hohes Gut. Es müsse unter allen Umständen gewahrt werden.

„Wir lehnen es daher ab, dass ausgerechnet die Kassen in ihrer Funktion als Kostenträger sich in dieses Verhältnis einmischen“, betonte Ermler. Die bisherigen Erfahrungen zeigten außerdem, dass die bürokratischen Aufwände hoch, die erzielte Effekte dagegen gering sind.

Ermler forderte, die Datenauswertungen von einer neutralen Stelle durchführen zu lassen – zum Beispiel durch das Forschungsdatenzentrum beim BfArM. Die Ergebnisse müssten über die Fachdienste der TI zuerst den Ärztinnen und Zahnärzten zur Verfügung gestellt werden. „Diese können dann im persönlichen Gespräch auf ihre Patienten und Patientinnen zugehen und eine gemeinsame Entscheidungsfindung herbeiführen“, so die BZÄK-Präsidentin.

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