Warken will die ePA zum „Türöffner“ machen
Laut Ministerin Warken ist die elektronische Patientenakte zwar in der Versorgung angekommen, werde aber noch zu wenig genutzt. „Mit dem Gesetz soll die ePA attraktiver werden. Sie soll Türöffner für das komplexe Gesundheitssystem werden“, sagte Warken heute vor Journalisten in Berlin. Damit schaffe die Bundesregierung die Grundlage für die digitalen Elemente zur Vorbereitung des geplanten Primärversorgungssystems. Dazu gehörten insbesondere die Einführung der digitalen Überweisung, der digitalen Bedarfseinschätzung und der digitalen Terminvermittlung, die in die ePA integriert werden sollen.
Weiterhin will die Bundesregierung mit dem Gesetz die Telematikinfrastruktur (TI) stabilisieren und deren Komplexität verringern, führte Warken aus. Dadurch soll es weniger häufig zu Störungen kommen. Ziel sei es weiterhin, die gematik durch mehr Zugriffsrechte zu stärken sowie die digitale Infrastruktur an den europäischen Gesundheitsdatenraum anzuschließen. Das Einsparpotenzial all diese Maßnahmen bezifferte die Ministerin auf rund 445 Millionen Euro im Jahr.
Wichtige Inhalte des Gesetzentwurfs
Mit dem Gesetz will die Bundesregierung die ePA ausbauen und besser nutzbar machen. Die Krankenkassen sollen die E-Akte um zusätzliche Anwendungen ergänzen dürfen, zum Beispiel durch Hinweise zur Gesundheitsprävention, für geeignete Vorsorgeuntersuchungen, Erinnerungen an den nächsten Check-Up, Gesundheitsplaner, Verlaufsübersichten sowie KI-gestützte Angebote.
Geplant ist auch, die ePA durch verschiedene Anwendungen zu ergänzen. Ab Anfang 2027 soll etwa die Volltextsuche möglich sein, ab Mitte 2027 die digitale Impfübersicht mit Erinnerung an bevorstehende Schutzimpfungen.
Um den Ausbau der ePA zu vereinfachen und ihre Nutzerfreundlichkeit zu steigern, werden verlässlichere Fristen für die Umsetzung durch die Krankenkassen und die Hersteller von Praxisverwaltungssystemen etabliert. In Zukunft sollen auch Apotheken und Ombudsstellen der Krankenkassen Versicherte bei der ePA-Nutzung unterstützen.
Weichen für ein digital gestütztes Primärversorgungssystem
Mit dem GeDIG will die Bundesregierung zudem die technischen Weichen für die Einführung eines digital gestützten Primärversorgungssystems stellen. Geplant ist unter anderem, bis zum 1. September 2029 schrittweise die E-Überweisung einzuführen.
Im Primärversorgungssystem sollen Versicherte neben dem Hausarzt und der 116117 auch den digitalen Zugangsweg in die Versorgung über die ePA-App wählen können. Dafür werden laut Bundesgesundheitsministerium (BMG) verschiedene Dienste, unter anderem die E-Überweisung, die digitale Terminvermittlung der Kassenärztlichen Vereinigungen und eine digitale Erst- beziehungsweise Bedarfseinschätzung in die ePA integriert. Die weiteren Einzelheiten zur Einführung dieser Zugangswege sollen in einem eigenen Primärversorgungsgesetz geregelt werden, das Gesundheitsministerin Warken noch im Sommer vorlegen will.
Um Ärztinnen und Ärzten die Meldung freier Termine an die KVen zu erleichtern, soll eine entsprechende Schnittstelle in den Praxis- und Terminverwaltungssystemen Pflicht werden. Bisherige zeitintensive Meldeverfahren sollen so entfallen. Die Anforderungen für Terminbuchungsplattformen sollendie Bundesmantelvertragspartner festlegen.
Die Nutzung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) und der digitalen Identität als Zugangsvoraussetzung für die Versorgung soll einfacher werden. Auf Wunsch der Versicherten soll künftig auch die digitale Kommunikation zwischen Versicherten und Arzt einen sicheren Messenger möglich sein.
Kommunikation per KIM und TI-M
Die Kommunikation zwischen Leistungserbringern untereinander und mit den Kostenträgern soll konsequent digitalisiert werden. Anstelle von Fax und Papier sollen künftig die sicheren Email- und Messengerdienste KIM und TI-M zum Einsatz kommen.
Die Kassenärztlichen Vereinigungen sollen mehr Möglichkeiten erhalten, Vertragsärztinnen und Vertragsärzte bei der Digitalisierung ihrer Praxen zu unterstützen. Dazu gehören Beratungs- und Unterstützungsangebote zur Digitalisierung von Behandlungsabläufen und der Praxisorganisation sowie zur Verbesserung der Cybersicherheit.
Mehr Befugnisse für die gematik
Damit die TI künftig stabiler läuft und weniger störanfällig ist, soll die gematik weitergehende Befugnisse bei der Zulassung von Anbietern und Betreibern sowie der Gefahrenabwehr und Störungsbeseitigung erhalten. Die gematik kann zudem künftig Dienste und Anwendungen, die für einen sicheren Betrieb der TI notwendig sind, direkt am Markt beschaffen und bereitstellen.
Kassen dürfen Daten in „Reallaboren“ erproben
Ziel des Gesetzes ist außerdem, Gesundheitsdaten für Versorgung, Steuerung und Forschung nutzbar zu machen. Den Krankenkassen soll ermöglicht werden, in sogenannten Reallaboren kontrolliert und zeitlich befristet die Analyse von Versichertendaten für das Erkennen individueller Gesundheitsrisiken und gezielte Präventionsangebote zu erproben.
Die Aufgaben, Befugnisse und Datenverarbeitungszwecke des Forschungsdatenzentrums Gesundheit (FDZ) sollen ebenfalls weiterentwickelt werden.
Darüber hinaus beinhaltet der Gesetzentwurf Vorgaben, die das deutsche Gesundheitswesen fit machen sollen für den grenzüberschreitenden Datenaustausch im entstehenden Europäischen Gesundheitsdatenraum (EHDS).



