Krankenkassen sollen mehr Datenzugriffsrechte erhalten
Das Bundeskabinett hat am Mittwoch das Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) verabschiedet. Mit dem Gesetz will Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) die elektronische Patientenakte (ePA) weiterentwickeln, den Einstieg in das geplante Primärversorgungsmodell vorbereiten und Gesundheitsdaten besser für Forschung und Versorgung zugänglich machen.
Krankenkassen sollen die Möglichkeit erhalten, Daten ihrer Versicherten aus der ePA auszuwerten, sofern diese zustimmen, um sie auf Risiken bestimmter Erkrankungen beziehungsweise entsprechende Angebote hinzuweisen. Zudem sollen sie in sogenannten Reallaboren die Verarbeitung personenbezogener Gesundheitsdaten erproben dürfen.
KBV: Patientendaten gehören nicht in die Hände von Krankenkassen
Kritik der Ärzteschaft kam prompt. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) bezeichnet die geplanten erweiterten Datenzugriffs- und Nutzungsrechte der Krankenkassen als „gefährlichen Paradigmenwechsel, den wir entschieden ablehnen“. Mit dem Regierungsentwurf wolle der Gesetzgeber den Zugriff der Krankenkassen auf die ePA und die darin enthaltenen Daten ihrer Versicherten noch erweitern.
„Doch diese Patientendaten müssen vertraulich bleiben und gehören nicht in die Hände von Krankenkassen“, betonten die KBV-Vorstände. Medizinische Probleme wollten Patientinnen und Patienten im vertrauten und geschützten Raum mit ihrer Ärztin oder ihrem Psychotherapeuten in der Praxis besprechen und nicht ungefragt Hinweise von ihrer Krankenkasse erhalten. „Es gibt im Übrigen auch keinen Nutzenbeleg dafür, dass diese Art der Beratung durch Krankenkassen irgendwas bringt“, so die KBV-Vorstände.
BÄK: Automatisierte Behandlungsempfehlungen verunsichern Patienten
Auch die Bundesärztekammer (BÄK) bewertet die Folgen negativ. Zentrale Regelungen hätten „das Potenzial, die vertrauensvolle Arzt-Patienten-Beziehung erheblich zu beeinträchtigen“, warnte BÄK-Präsident Dr. Klaus Reinhardt. Gegen eine Impferinnerung durch die Krankenkasse sei nichts einzuwenden, aber das Einordnen individueller Gesundheitsrisiken und die Ableitung von Handlungsempfehlungen gehörten „in den geschützten Behandlungskontext“.
Automatisierte Behandlungsempfehlungen der Krankenkasse würden Patientinnen und Patienten zudem verunsichern, ohne dass daraus ein medizinischer Mehrwert entstehe. Mit Blick auf das nun beginnende parlamentarische Verfahren forderte Reinhardt die Koalitionsfraktionen auf, die vorgesehenen erweiterten Zugriffs- und Nutzungsmöglichkeiten der Krankenkassen auf Daten aus der ePA nicht zuzulassen.
Hausärzteverband: Grundstein für das Ende der vertrauten Beziehungsmedizin
Ähnliche Befürchtungen äußert der Hausärztinnen- und Hausärzteverband (HÄV). „Dieses Gesetz legt den Grundstein für das Ende der vertrauten Beziehungsmedizin. Getarnt unter dem Deckmantel der Digitalisierung werden Krankenkassen von Kostenträgern zu aktiven Versorgungsakteuren umgebaut. Das ist der nächste Schritt in die Kassenmedizin“, warnten die Bundesvorsitzenden Prof. Dr. Nicola Buhlinger-Göpfarth sowie Dr. Markus Blumenthal-Beier.
AOK: Türöffner für eine bessere Steuerung der Versorgung
Die Kassen begrüßen hingegen die geplanten Regelungen. Das Gesetz öffne „viele neue Türen für eine bessere Steuerung der Versorgung“, sagte die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Dr. Carola Reimann. Besonders positiv bewertete sie neue Möglichkeiten zur datengestützten Erkennung individueller Gesundheitsrisiken durch die Kranken- und Pflegekassen. Zukunftsweisend seien auch die technischen Vorbereitungen für die Umsetzung des künftigen Primärversorgungssystems.
GKV-Spitzenverband: Erste Schritte zur Einführung der Primärversorgung
Der GKV-Spitzenverband befürwortet ebenfalls „ausdrücklich das Ziel, die ePA stärker mit konkreten Versorgungsprozessen zu verbinden“. Die ePA müsse „zur zentralen Plattform für eine vernetzte, patientenorientierte Versorgung weiterentwickelt werden. Durch digitale Mehrwertanwendungen, individuelle Beratungsangebote und datenbasierte Unterstützungsleistungen können Versicherte künftig deutlich stärker bei der Versorgung begleitet werden“, sagte Dr. Martin Krasney, Vorstandsmitglied des GKV-Spitzenverbandes.
Positiv bewertet der Verband auch, dass mit dem Gesetz erste Schritte zur Einführung der Primärversorgung unternommen würden. Kritisch äußerte sich der Verband hingegen zur geplanten Aufgabenerweiterung der gematik. Dies könne zu zusätzlichen finanziellen Belastungen der Beitragszahlenden führen.


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