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Für Kinder zwischen neun und zehn Jahren

Neue Früherkennungsuntersuchung „U10“ soll eine Lücke schließen

Mit der neuen Früherkennungsuntersuchung U10 sollen vor allem körperliche und psychische Auffälligkeiten wie Übergewicht oder ungesunder digitaler Medienkonsum frühzeitig erkannt werden. NDABCREATIVITY - stock.adobe.com
ao
Allgemeinmedizin
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In Deutschland wird es künftig mit der U10 auch für Kinder im Alter zwischen neun und zehn Jahren ein ärztliches Früherkennungsangebot geben. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschlossen.

Die neue U10 soll die zeitliche Lücke zwischen der bisherigen letzten Kinderuntersuchung U9 und der ersten Jugenduntersuchung J1 schließen. Die U9 setzt im Alter von ungefähr fünf Jahren an. Die nächste Früherkennungsuntersuchung, die J1, wird dann erst im Alter von 13 bis 14 Jahren angeboten.

Mit der U10 sollen vor allem körperliche und psychische Auffälligkeiten wie Übergewicht oder ungesunder digitaler Medienkonsum frühzeitig erkannt werden. Gibt es Hinweise auf gesundheitliche Risiken, sollen Kinderärztinnen und -ärzte das Kind und die Eltern dazu beraten und über vorbeugende Angebote informieren.

Ein Ziel: Impfquote erhöhen

Ein wichtiger Bestandteil der neuen U10 soll laut G-BA auch eine Impfberatung sein. Davon verspricht sich der G-BA insbesondere, bei Impfungen gegen Humane Papillomviren (HPV) die Impfquote zu erhöhen.

Der G-BA begründete die zusätzliche Untersuchung unter anderem auch mit besonderen Risiken für Kinder im Übergangsalter zur Pubertät. „Zu viel Handy- oder Computernutzung kann zum Beispiel zu Sprachentwicklungs- und Konzentrationsstörungen führen. Bewegungsmangel vermindert die körperliche Fitness und kann Übergewicht und andere Erkrankungen begünstigen“, erklärte Dr. Bernhard van Treeck, unparteiisches Mitglied des G-BA. In der neuen U10 hätten Kinderärztinnen und Kinderärzte die Möglichkeit, Kinder und Eltern zu möglichen Gesundheitsrisiken zu beraten und über vorbeugende Angebote zu informieren.

Eine Besonderheit der U10 sei die ausführliche Anamnese, führte van Treeck weiter aus. So sollen die Eltern nach bestimmten Krankheitsrisiken und Belastungen innerhalb der Familie befragt werden. „Gibt es beispielsweise einen Verdacht auf eine familiäre Hypercholesterinämie, wird dieser mittels Blutuntersuchung auf Low-Density-Lipoprotein nachgegangen. Eine familiäre Hypercholesterinämie ist zwar nicht heilbar. Aber mit Veränderungen des Lebensstils oder gegebenenfalls lipidsenkenden Medikamenten kann ein günstigerer Krankheitsverlauf erreicht werden“, erläuterte van Treeck.

J1 kommt ins „Gelbe Heft“

Bislang gibt es für Kinder die Vorsorgeuntersuchungen U1 bis U9, um mögliche Gesundheitsstörungen oder Auffälligkeiten in der Entwicklung früh zu erkennen. Dokumentiert werden die Ergebnisse im gelben Kinderuntersuchungsheft. Zusätzlich zur U10 beschloss der G-BA, dass die J1 im Kinderuntersuchungsheft („Gelbes Heft“) dokumentiert werden soll.

Bevor die neuen Beschlüsse Kassenleistung werden, muss das Bundesgesundheitsministerium sie in den nächsten zwei Monaten prüfen. Im Anschluss daran entscheidet der Bewertungsausschuss über die Höhe der ärztlichen Vergütung. Dafür hat er sechs Monate Zeit.

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