Neue Leistungspositionen für AuB
Die erste Leistungsposition umfasst einen Zuschlag für die aufsuchende Betreuung von Pflegebedürftigen, Menschen mit Behinderungen und Versicherten mit eingeschränkter Alltagskompetenz. Sie wird laut Eßer mit 35 Punkten bewertet.
Die zweite beinhaltet eine Modifikation dieser Bewertung, wenn im unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang ein zweiter Besuch in derselben häuslichen Gemeinschaft oder Pflegeeinrichtung notwendig wird. Sie wird mit 30 Punkten beziffert. Wichtig ist, betonte Eßer, dass dieser Zuschlag zusätzlich zu den Besuchsgebühren und dem Wegegeld abgerechnet werden kann.Die neue Leistungspositionen sollen nach dem Willen der Parteien zum 1. Januar 2013 in Kraft treten. Die KZBV hat zusätzlich das Wegegeld auf die politische Tagesordnung gesetzt. Auch dort zeichnet sich eine Lösung ab, heißt es.