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Neue Richtlinie in der Alterszahnmedizin

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Dr. Elmar Ludwig, geriatrisch tätiger Zahnarzt aus Ulm, gibt im Interview Einblicke in das Thema Alterszahnmedizin, um das auf die Dauer kein niedergelassener Zahnarzt mehr herumkommen wird.

Deutschland ist eine Gesellschaft des längeren Lebens. Der Anteil der über 60-jährigen beträgt mit regionalen Schwankungen bereits jetzt durchschnittlich über 30 Prozent (Abb. 1). Ab diesem Alter steigt statistisch gesehen auch die Pflegebedürftigkeit und damit die Dringlichkeit für die Zahnarztpraxis, diese Patientengruppe adäquat zu betreuen. Auf diese Fakten hat der Gesetzgeber zuletzt mit der Richtlinie nach § 22a SGB V reagiert, die am 1. Juli 2018 in Kraft treten getreten ist. Alle gesetzlich versicherten Menschen mit Pflegegrad und Menschen mit Behinderungen, die Eingliederungshilfe bekommen, haben nun Anspruch auf präventive Maßnahmen in der Mundhöhle. Dazu zählen die Erhebung des Mundgesundheitsstatus, die Mundgesundheitsaufklärung und Zahnsteinentfernung einmal im Kalenderhalbjahr. Damit wird eine wichtige Lücke geschlossen, denn präventionsorientierte Leistungen wurden bisher nur für pflegebedürftige Menschen in stationären Pflegeeinrichtungen im Rahmen eines Kooperationsvertrages von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt.

Dr. Elmar Ludwig, geriatrisch tätiger Zahnarzt aus Ulm, gibt im Interview Einblicke in dieses Thema, um das auf die Dauer kein niedergelassener Zahnarzt mehr herumkommen wird. Die Multimorbidität dieser Patienten ist geprägt von Immobilität, Instabilität, Inkontinenz, Iatrogenität (Polymedikation), Isolation und dem intellektuellem Abbau. Diese sogenannten geriatrischen Giganten kennzeichnen die neuen Herausforderungen für das Praxisteam. Dr. Ludwig formuliert dies provokant als „Barrierefreiheit im Kopf“: Nicht nur die räumlichen Voraussetzungen der Praxis, sondern vielmehr das Ansprechen des demenziell erkrankten Patienten, die Planung und Strukturierung der zahnärztlichen Betreuung sind ebenfalls von großer Bedeutung. Erst strukturierte Behandlungsabläufe gepaart mit der notwendigen medizinischen und rechtlichen Kompetenz machen die Betreuung geriatrischer Patienten auch wirtschaftlich darstellbar. Vor diesem Hintergrund bieten auch Kooperationsverträge mit Pflegeeinrichtungen mehr Chancen als Risiken. In Deutschland bestehen mittlerweile etwa 3700 solcher Verträge, was einer Abdeckung von ca. 27 % entspricht.

Das gesamte Interview mit Dr. Ludwig sowie ein umfassendes Weiterbildungsangebot u. a. mit zwei Seminaren von Dr. Ludwig zum Thema „Alte Menschen gut versorgen“ finden Sie auf

http://www.e-wise.de/zahnmedizin/news/ludwig

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