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Neue Tarife für ZFA

ck/pm
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Rückwirkend zum 1. Januar 2015 steigen die Gehälter der Tarifgruppe I für Zahnmedizinische Fachangestellte in den Kammerbereichen Hamburg, Hessen, Westfalen-Lippe und Saarland in allen Berufsjahrgruppen um 100 Euro brutto.

Auf diese Grundvergütungen kommen für die höheren Tätigkeitsgruppen (TG) weiterhin prozentuale Aufschläge, je nach Qualifikation 7,5 Prozent, 17,5 Prozent, 25 beziehungsweise 30 Prozent in den TG II bis V.

Eine weitere Gehaltserhöhung in Höhe von 2,9 Prozent tritt am 1. April 2016 in Kraft. Die aktuelle Gehaltstabelle beginnt somit in den ersten  drei Berufsjahren in Tätigkeitsgruppe I mit 1.743 Euro und ab April 2016 mit 1.794  Euro. Der Tarifvertrag hat eine Laufzeit bis zum 30. Juni 2017.

Auf das Ergebnis hatten sich der Verband medizinischer Fachberufe e.V. (VmF) und die Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen von Zahnmedizinischen Fachangestellten / Zahnarzthelferinnen (AAZ) am 9. Januar in Hamburg geeinigt. Bis zum 20. Februar, dem Ende der Erklärungsfrist, wurde von beiden Seiten Stillschweigen vereinbart.

Der neue Vergütungstarifvertrag sieht außerdem eine zweistufige Erhöhung der Ausbildungsvergütungen vor, so dass das Gehalt ab 1. Januar 2015 im ersten Ausbildungsjahr 710 Euro beträgt, im zweiten 750 und im dritten 800 Euro monatlich. Ab 1. April 2016 sind es 750, 790 und 840 Euro.

Ab Januar 2015 beträgt der Arbeitgeberbeitrag zur betrieblichen Altersversorgung für Beschäftigte mit mindestens 20 Wochenstunden sowie für Auszubildende 45 Euro (bisher 30 Euro) und für Teilzeitbeschäftigte mit weniger als 20 Stunden pro Woche 27,50 Euro (bisher 20 Euro).

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