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Neue Übergriffe aus Brüssel

Die Europäische Kommission hat Anfang des Jahres mehrere Gesetzgebungsvorschläge präsentiert, die die Konjunktur des Europäischen Binnenmarktes beleben sollen - darunter auch eine Prüfung der „Verhältnismäßigkeit“ von Berufsregeln. Die Kommission möchte damit die aus ihrer Sicht „überflüssige nationale Regulierung" verhindern, um das Wirtschaftswachstum ohne Barrieren anzukurbeln. Die Bundeszahnärztekammer kritisiert diesen Vorstoß der Brüsseler Behörde jedoch massiv! jorisvo - Fotolia
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Bundestag und Bundesrat haben Anfang März deutliche Kritik am geplanten Dienstleistungspaket der EU-Kommission geübt. Die Bundeszahnärztekammer befürwortet dies ausdrücklich.

Die gemeinsame Kritik richtet sich gegen den Richtlinienvorschlag für einen Verhältnismäßigkeitsprüfung des Berufsrechts. Der nationale Gesetzgeber soll demnach vor Erlass neuen oder der Änderung bestehenden Berufsrechts prüfen, ob berufliche Regulierungen verhältnismäßig sind. Aus Sicht von Bundestag und Bundesrat ist die geplante Richtlinie nicht erforderlich und verstößt gegen das Subsidiaritätsprinzip.

Die Bundeszahnärztekammer stellt sich ausdrücklich hinter diese Argumentation: "Berufsregeln dienen dem Patienten- und Verbraucherschutz sowie der Sicherstellung eines hohen Qualitätsniveaus – gerade in medizinischen Berufen", heißt es.

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