Neue Übergriffe aus Brüssel
Die gemeinsame Kritik richtet sich gegen den Richtlinienvorschlag für einen Verhältnismäßigkeitsprüfung des Berufsrechts. Der nationale Gesetzgeber soll demnach vor Erlass neuen oder der Änderung bestehenden Berufsrechts prüfen, ob berufliche Regulierungen verhältnismäßig sind. Aus Sicht von Bundestag und Bundesrat ist die geplante Richtlinie nicht erforderlich und verstößt gegen das Subsidiaritätsprinzip.
Die Bundeszahnärztekammer stellt sich ausdrücklich hinter diese Argumentation: "Berufsregeln dienen dem Patienten- und Verbraucherschutz sowie der Sicherstellung eines hohen Qualitätsniveaus – gerade in medizinischen Berufen", heißt es.
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Angesichts des bevorstehenden Bundestagswahlkampfs wird die BZÄK in ihrem gesundheitspolitischem Programm einen besonderen Schwerpunkt auf die europapolitischen Forderungen an die Parteien legen.