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Bundessozialgericht (BSG)

Neue Vorsitzende Richterin für Vertrags(zahn)arztrecht

Die Ernennungsurkunde wurde Oppermann, hier links neben dem Präsidenten des Bundessozialgerichts, Prof. Dr. Rainer Schlegel, im Rahmen einer Feierstunde durch die Staatssekretärin im Bundesministerium für Arbeit und Soziales Leonie Gebers ausgehändigt. BSG
LL/pm
Gesellschaft
COVID-19-Pandemie
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Mit Wirkung zum 1. April 2022 ist Prof. Dr. Dagmar Oppermann zur Vorsitzenden Richterin am Bundessozialgericht ernannt worden. Es ist der Vorsitz des für das Vertrags(zahn)arztrecht zuständigen 6. Senats.

Mit der Ernennung übernimmt Oppermann den Vorsitz des für das Vertrags(zahn)arztrecht zuständigen 6. Senats, dem sie seit Januar 2022 zugeteilt ist. Seit 2015 ist sie Mitglied des Präsidiums des Gerichts, von Juli 2014 bis Juni 2018 war sie auch Mitglied des Präsidialrats.

Oppermann ist Gesamtherausgeberin eines Kommentarwerks zum SGB I bis XII und EU-Sozialrecht. Als Autorin zahlreicher Veröffentlichungen ist sie im Recht der Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen, im Existenzsicherungsrecht und im Europäischen Sozialrecht hervorgetreten.

Vita

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