Neuer Anlauf für ein Präventionsgesetz

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Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention nimmt die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode einen weiteren Anlauf für ein Präventionsgesetz.

Einbezogen werden sollen neben der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) auch die gesetzliche Rentenversicherung, die gesetzliche Unfallversicherung und die soziale Pflegeversicherung. Auch die PKV soll berücksichtigt werden - sofern sie sich mit einem „angemessenen Betrag“ finanziell beteiligt: Eine freiwillige Mitfinanzierung der Projekte in Höhe von insgesamt rund 18 Millionen Euro wird demnach erwartet.

Den Entwurf aus dem Bundesgesundheitsministerium begrüßt die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) grundsätzlich. Sozial benachteiligte Gruppen könnten hierdurch stärker unterstützt werden, allerdings nicht lückenlos, heißt es in einer Mitteilung.

Erfolge in der Zahnmedizin sind immens und messbar

„Mit dem angedachten Setting-Ansatz, Gesundheitsförderung und Vorsorge in Lebenswelten zu etablieren, z.B. in Kindergärten, Schulen oder Pflegeeinrichtungen, können genau die Menschen erreicht werden, die ansonsten nur schwer für eine aufsuchende Gesundheitsvorsorge zu gewinnen sind“, so BZÄK-Vizepräsident Prof. Dr. Dietmar Oesterreich. "Dies ist ein Ansatz, der auch in der zahnmedizinischen Gruppenprophylaxe gelebt wird. Die Zahnmedizin ist mit ihren Ansätzen in der Verhaltens- und Verhältnisprävention gut aufgestellt – und erfolgreich. Diese Erfolge der Präventionsbemühungen in der Zahnmedizin sind immens und vor allem messbar.“ Allerdings gebe es auch Versorgungslücken, zum Beispiel bei der frühkindlichen Karies. Trotz des Handlungsbedarfs und von Bundeszahnärztekammer und Kassenzahnärztlicher Bundesvereinigung skizzierter Lösungsvorschläge durch das fundierte zahnmedizinische Versorgungskonzept „Frühkindliche Karies vermeiden“ sei bislang keine Veränderung im Sinne der vorgeschlagenen Vernetzung von ärztlicher Kinderuntersuchung und zahnärztlicher Früherkennung ab dem ersten Zahn erfolgt. Dies ist mit Blick auf das Präventionsgesetz eine Kernforderung für die BZÄK, die sich als wichtiger Vertreter der Zahnmedizin für das Präventionsforum sieht.

Lebenswelten im Mittelpunkt

Ziel ist, mit dem Präventionsgesetz einen Strategieprozess („nationale Präventionsstrategie“) in Gang zu setzen. Im Fokus der Prävention stehen Übergewicht, zu geringe Bewegung, Rauchen oder übermäßiger Alkoholgenuss.

Ein Schwerpunkt des Gesetzes bildet die Stärkung der Prävention in Lebenswelten wie Kitas, Schulen, Betrieben und stationären Pflegeeinrichtungen. Geplant ist, eine neue Präventionsleistung der Pflegekassen in Pflegeeinrichtungen einzuführen. Mit diesen zugehenden Lebenswelten oder Setting-Projekten sollen die Menschen erreicht werden, die nur schwer für eine aufsuchende Gesundheitsvorsorge zu begeistern sind.

500 Millionen Euro für die Prävention

Im Bereich der betrieblichen Gesundheitsförderung soll ein Mindestwert für Kassenleistungen festgelegt werden und eine engere Verzahnung mit dem Arbeitsschutz erfolgen. Die GKV soll ihre Ausgaben für die Gesundheitsvorsorge deutlich austocken: Die Ausgaben sollen ab 2016 auf insgesamt 500 Millionen Euro im Vergleich zu heute mehr als verdoppelt werden.

Finanziert werden soll dies durch die Krankenkassen, die künftig sieben statt bisher gut drei Euro pro Versicherten für Präventionsprojekte zahlen sollen. Dabei gehen je zwei Euro in betriebliche Vorsorgeprojekte und in Kitas oder Schulen. Für beide Bereiche sollen so jährlich je 140 Millionen Euro zur Verfügung stehen. Drei Euro sollen bei den gesetzlichen Kassen für die eigenen Präventionsprogramme verbleiben.

Ärzte können Präventionsempfehlungen geben

Ärzte werden zudem darin gestärkt, dass sie "Präventionsempfehlungen für Leistungen zur individuellen Verhaltensprävention" in Form einer Bescheinigung ausstellen können und dadurch eine gewisse Verpflichtung entsteht, dass diese Empfehlungen von den Kassen umgesetzt werden. Indem man gesundheitliche Belastungen und Risikofaktoren sowie eine präventionsorientierte Beratung aufnimmt, will man die Früherkennungsuntersuchungen bei Kindern und Jugendlichen weiterentwickelt und ausbauen.

Ebenfalls neu ist die verpflichtende finanzielle Beteiligung der Pflegeversicherung an Vorsorgeprojekten. Pro Versicherten sollen jährlich 30 Cent für Präventionsmaßnahmen vor allem in der teilstationären Altenpflege eingesetzt werden. Die Regierung hat dafür rund 21 Millionen Euro errechnet, die ab 2016 jährlich bereitstehen sollen.

Federführung liegt bei der BZgA

Für die Präventionsprojekte soll künftig die Bundeszentrale für Gesundheitliche Aufklärung (BZgA) die Federführung bekommen. Neben der Koordination der Programme in den Lebenswelten wie Schule oder Kitas soll die Behörde auch Krankenkassen beraten, wie spezielle Zielgruppen mit Vorsorgeangeboten erreicht werden können.

Mit mehreren Maßnahmen will die Bundesregierung erreichen, dass die Prävention qualitätsgesichert erfolgt:

  • indem der GKV-Spitzenverband ein einheitliches Verfahrens zur Qualitätssicherung, Zertifizierung und Evaluation der Leistungsangebote der Krankenkassen festlegt,

  • durch den der Dokumentation und Evaluation dienenden Präventionsbericht,

  • durch die auf Landesebene definierten gemeinsamen Ziele,

  • indem der GKV-Spitzenverband die Gesundheitsziele bei der Festlegung einheitlicher Handlungsfelder und Kriterien für die Leistungen der Krankenkassen zur primären Prävention und Gesundheitsförderung berücksichtigt.

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