Neuer Tarifabschluss für Zahnmedizinische Fachangestellte
Die beiden Partner, der Verband medizinischer Fachberufe e.V. (VmF) und die Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Zahnmedizinischen Fachangestellten /Zahnarzthelferinnen (AAZ), haben sich am 8. April 2022 in Saarbrücken auf eine Erklärungsfrist bis zum 10. Mai 2022 geeinigt, wie sie heute mitteilten. Bis dahin wurde Stillschweigen vereinbart.
Verhandlungsführerin und VmF-Präsidentin Hannelore König erklärte weiter: „Steigende Lebenshaltungskosten belasten die ZFA in den unteren Entgeltgruppen besonders stark, so dass die Hoffnung auf eine tarifliche Gehaltserhöhung groß ist.“ Aber auch die Praxisinhaberinnen und -inhaber müssten steigende Betriebskosten bei Unsicherheiten auf der Einnahmenseite kompensieren, sagte König: „Wir freuen uns daher, dass wir trotz schwieriger Verhandlungen bereits am ersten Verhandlungstag ein Ergebnis erzielt haben, das von unseren Gremien freigegeben werden muss.“
Der VmF vertritt die Interessen von Medizinischen, Zahnmedizinischen und Tiermedizinischen Fachangestellten sowie angestellten Zahntechniker/innen. Der Tarifpartner für ZFA – die AAZ – vertritt Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber aus den Kammerbereichen Hamburg, Hessen, Westfalen-Lippe und dem Saarland.