Neues Gelbes Heft ab 1. September
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hatte im Mai einen Beschluss zur Neugestaltung der Dokumentation der ärztlichen Früherkennungsuntersuchungen U1 bis U9 im Gelben Heft (Kinderuntersuchungsheft) gefasst. Damit wurde die bereits vorab beschlosseneNeufassung der ärztlichen Kinderrichtlinie im Gelben Heft nachvollzogen.
In dem Heft sind sechs rechtsverbindliche Verweise vom Kinder- oder Hausarzt zum Zahnarzt für Kinder vom 6. bis zum 64. Lebensmonat vorgesehen. Es handelt sich um die Untersuchungen U5 bis U9. Dieser Beschluss war nicht zuletzt auf das starke Einwirken der KZBV hin erfolgt.
Das Bundesgesundheitsministerium hatte im Rahmen seiner aufsichtsrechtlichen Prüfung um eine ergänzende Stellungnahme gebeten, so dass der ursprüngliche Zeitplan der Veröffentlichung zum 1. Juli nach hinten rutschte. Dabei ging es vor allem um die Befunddokumentation der Schwangerschaftsanamnese.
Der G-BA hat daraufhin klarstellende Änderungen ergänzt, die das BMG nicht beanstandete. Die geänderte Kinderrichtlinie tritt jetzt zum 1. September endgültig in Kraft, das Gelbe Heft steht damit gleichzeitig zur Verfügung.