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Neues im Gesundheitswesen 2015

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Das neue Jahr beginnt im Gesundheitswesen mit zahlreichen Veränderungen und Reformen. Lesen Sie, worauf wir uns einstellen müssen.

1. Zusatzbeiträge für GKV-Versicherte. Zwar wird zum neuen Jahr der einheitliche Beitragssatz von 15,5 auf 14,6 Prozent sinken, doch könnten und würden die Krankenkassen diese Lücke durch individuelle prozentuale Zusatzbeiträge aufstocken. Unterm Strich bedeutet die Neuregelung im Vergleich zu 2014 für viele Versicherte eine kurzfristige Preissenkung. Und sicher sei: Durch die Neuregelungen wird es wieder günstige und teure Krankenkassen geben, berichtet das 1A Verbraucherportal.

2. Neue Krankenkassenbeiträge für Studenten: Bisher haben Studierende - sofern sie aufgrund des Alters oder des Einkommens nicht familienversichert waren - einen festen Kassenbeitrag bezahlt. Der sinkt 2015 analog zum allgemeinen Beitragssatz leicht. Doch die Ersparnis wird durch Zusatzbeiträge je nach Kasse ganz oder teilweise aufgebraucht.

3. Abschaffung des Sozialausgleichs: Der bisherige Sozialausgleich, der bis Ende 2014 Geringverdiener vor zu hohen pauschalen Zusatzbeiträgen schützen sollte, entfällt zum 1. Januar. Grund: Über die die neue einkommensabhängige Gestaltung der Zusatzbeiträge sind Personen automatisch geringer belastet.

4. Abschaffung der Kassenprämien für Versicherte: In den vergangenen Jahren haben zahlreiche Krankenkassen so gut gewirtschaftet, dass sie Prämien an die Versicherten ausschütten konnten, quasi als Pendant zum pauschalen Zusatzbeitrag. Mit dessen Abschaffung wird es auch keine pauschalen Prämien mehr ab 2015 geben, selbst wenn ihre Kassen Finanzen gut im Griff haben.

5. Höhere Beiträge zur Pflegeversicherung: Um 0,3 Prozentpunkte steigt der Beitragssatz auf dann 2,35 Prozent (Kinderlose 2,6 Prozent) des versicherungspflichtigen Einkommens. Bis Ende 2017 ist nochmal eine Erhöhung um 0,2 Prozentpunkte vorgesehen.

6. Pflegeversorgungsfonds: Der Pflegevorsorgefonds soll Rücklagen für später ansparen, wenn durch die demografische Entwicklung mehr Pflegebedürftige in Deutschland leben. Gespeist wird der Fonds aus Versichertenbeiträgen.

7. Neue Pflege-Leistungen: Durch die Pflegereform werden die Sätze für Pflegegeld erhöht, Pflegebedürftige erhalten höhere Zuwendungen für Sachleistungen und für Pflegehilfsmittel sowie für den barrierefreien Umbau von Wohnraum.

8. Pflegezeit: Angestellte erhalten einen Anspruch auf eine bezahlte, sozialversicherte Freistellung von der Arbeit für die Dauer von bis zu 10 Tagen zur Pflege von Angehörigen. Das soll eine verbesserte Vereinbarkeit von Beruf und Pflege und eine Stärkung der kostengünstigen häuslichen Pflege gegenüber der teuren stationären Pflege bringen.

9. eGK: Nur noch die elektronische Gesundheitskarte (eGK) ist beim Arzt gültig. Die Übergangszeit, in der neben der neuen eGK auch die alte Versichertenkarte gilt, endet am Ende 2014

10. Höhere Beitragsgrenzen zur Krankenversicherung: Das führt für Besserverdienende zu höheren Beitragszahlungen (Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze) sowie zu einem erschwerten Wechsel in die private Krankenversicherung (Anhebung der Versicherungspflichtgrenze).

11. Bessere Ausstattung von Krankenhäusern: Im Zuge der Krankenhausreform soll ab 2015 mehr Geld für Krankenhäuser fließen, damit die Ausstattung verbessert und Klinikpersonal aufgestockt und entlastet werden kann.

12. Gründung eines Gesundheitsqualitätsinstituts: Ab Juli 2015 wird ein "Institut zur Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen" aufgebaut. Dies soll die Qualität der Gesundheitsversorgung in Deutschland verbessern.

13. "Elterngeld Plus": Eltern können ab 2015 länger Elterngeld beziehen, wenn Mutter und Vater mindestens vier Monate gleichzeitig Teilzeit arbeiten. Das soll die Vereinbarkeit von Familie und Beruf stärken und Vätern bessere Möglichkeiten geben, sich an der Erziehung des Nachwuchses zu beteiligen. Die Regelungen gelten für Geburten ab dem 1. Juli 2015.

14. Berufsunfähigkeitsversicherung wird teurer: Durch das Lebensversicherungsreformgesetz sinkt ab  Januar 2015 der Höchstrechnungszins, was einige Versicherungen, wie die BU, voraussichtlich etwas verteuert. Außerdem wird es schwieriger, eine BU zu bekommen. Versicherte sollten sich noch 2014 mit dem Thema auseinandersetzen.

15. Finanzielle Entlastung für Hebammen: Krankenkassen unterstützen Geburtshelferinnen, die nur wenige Geburten begleiten, finanziell. Damit wird sichergestellt, dass diese durch die Beiträge zur Berufshaftpflicht nicht überfordert werden. Die bisherige Übergangsregelung wird zum 1. Juli 2015 durch einen dauerhaften "Sicherstellungszuschlag" ersetzt. Ab 2016 ist im Zuge der Pflegereform geplant, die bestehenden 3 Pflegestufen in 5 Pflegegrade umzuwandeln. Das soll eine Abkehr von der bisherigen "Minutenpflege" und damit eine bessere, individuellere Versorgung der Pflegebedürftigen bringen.

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