Neues Meldeportal für positive Corona-Schnelltests
In DEMIS können Arzt-, Zahnarztpraxen und Apotheken nun auch die Ergebnisse der Antigen-Schnelltests eintragen, die dann automatisch den zuständigen Gesundheitsämtern zugeordnet werden. Zugang haben alle Teilnehmer der Telematikinfrastruktur (TI), also Inhaber des elektronischen Heilberufsausweises (HBA) und Institutionen mit einer SMC-B-Karte.
Angebundene Arzt- und Zahnarztpraxen, die sich und ihre Mitarbeiter regelmäßig testen lassen oder auch Patienten die Möglichkeit eines Antigen-Schnelltests vor der Behandlung anbieten, können die Ergebnisse jetzt ebenfalls im System eintragen und automatisch übermitteln lassen.
Das Portal ist der Grundstein für weitere Ausbaustufen, an das ab 2022 alle meldepflichtigen Erreger-Arten wie etwa die Influenza, Masern oder Rotaviren übermittelt werden sollen.