Analyse des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland

Niedergelassene verdienen netto kaum mehr als Oberärzte

pr
Praxis
Das durchschnittliche Netto-Einkommen von niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten beträgt 24 Euro pro Stunde. Das ergab eine Analyse des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland (Zi).

Die Gesamteinnahmen niedergelassener Ärztinnen und Ärzte aus Praxistätigkeit betrugen 2020 laut Zi im Durchschnitt 335.000 Euro. Rund 78 Prozent dieser Einnahmen – 261.000 Euro - entfielen auf die gesetzliche Krankenversicherung (GKV). Dem standen Aufwendungen für den Praxisbetrieb in Höhe von 162.000 Euro gegenüber. Davon entfielen rund 56 Prozent (90.000 Euro) auf Gehälter des Praxispersonals. Es verblieb ein durchschnittlicher Jahresüberschuss von 172.000 Euro pro Praxisinhaber bei einer durchschnittlichen Arbeitszeit von 45 Wochenstunden.

Dieser Jahresüberschuss sei aber nicht das Nettogehalt. Zum einen müssten die Praxisinhaber daraus sämtliche wirtschaftliche Risiken aus dem Praxisbetrieb tragen – dazu gehörten etwa Lohnerhöhungen, steigende Energie- und Betriebskosten – und sie müssten daraus ihre Investitionen finanzieren. Zum anderen fielen Abzüge für Steuern, Altersvorsorge sowie Kranken- und Pflegeversicherung in Höhe von durchschnittlich 87.000 Euro an.

Das Jahreseinkommen reduziert sich am Ende auf 61.000 Euro

Am Ende bleibe den niedergelassenen Ärzten ein durchschnittliches Einkommen von 86.000 Euro, so das Zi. Ein Teil davon stamme auch aus Einnahmen durch die Versorgung von privat versicherten Patienten. Rechne man diesen Einnahmenanteil um in Einnahmen aus der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), würde sich der durchschnittliche Jahresüberschuss auf 137.000 Euro und das verfügbare Jahreseinkommen auf 61.000 Euro reduzieren. Allein aus der Praxistätigkeit für die GKV entstünde demnach ein verfügbares Einkommen von nur 24 Euro pro Stunde.

Die gesetzliche Krankenversicherung sei die wichtigste Einnahmequelle der Praxen, erklärte Dr. Dominik von Stillfried, Vorstandsvorsitzender des Zi, dazu. Die Krankenkassen schafften aber nur mäßig attraktive Bedingungen für die selbstständige Niederlassung. "Vergleichen wir die selbstständige Tätigkeit in der Praxis bezogen auf die eingesetzte Arbeitszeit mit dem Tariflohn eines Oberarztes mit mindestens dreijähriger Tätigkeit, bleibt nur ein geringes Plus von wenigen hundert Euro pro Jahr, für das Praxisinhaberinnen und Praxisinhaber die gesamte organisatorische, rechtliche und ökonomische Verantwortung des Praxisbetriebs übernehmen."

Das BMG hatte  200.000 Euro genannt

Würden die Praxen auf Einnahmen der privat Versicherten verzichten müssen, wäre eine vergleichbar qualifizierte angestellte Tätigkeit im Krankenhaus finanziell attraktiver als die Niederlassung, bilanzierte von Stillfried. Er verwies darauf, dass unter den Bedingungen des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes weitere Einschnitte für die Niedergelassenen greifen würden. Er forderte, stattdessen die selbstständige Tätigkeit in den Praxen zu fördern.

Im Zuge der Beratungen zu dem Gesetz sei auch von falschen Voraussetzungen zum verfügbaren Einkommen von Vertragsärzten ausgegangen worden, kritisierte er weiter. Demnach sei von Vertretern des Bundesgesundheitsministeriums ein durchschnittliches Einkommen in Höhe von 200.000 Euro genannt worden.

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