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Niedrigere Zuschläge für Schulden bei der Kasse

ck/dpa
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Für Krankenversicherte, die wegen finanzieller Notlagen ihre Kassenbeiträge nicht zahlen können, gelten von heute an erleichterte Regelungen.

Auf Beitragsschulden bei gesetzlichen Krankenkassen wird der Säumniszuschlag von bisher fünf auf ein Prozent gesenkt. Wer nicht versichert ist und sich bis zum 31. Dezember bei einer Krankenkasse meldet, bekommt die Schulden erlassen. Privatversicherte sollen nach einem Mahnverfahren in einen neuen Notlagentarif wechseln können. 

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