Niedrigere Zuschläge für Schulden bei der Kasse
Auf Beitragsschulden bei gesetzlichen Krankenkassen wird der Säumniszuschlag von bisher fünf auf ein Prozent gesenkt. Wer nicht versichert ist und sich bis zum 31. Dezember bei einer Krankenkasse meldet, bekommt die Schulden erlassen. Privatversicherte sollen nach einem Mahnverfahren in einen neuen Notlagentarif wechseln können.