Norwegen verbietet Werbung auf Basis von sensiblen Daten
Wie die norwegische Datenschutzbehörde Datatilsynet mitteilt, gilt das von ihr verhängte Verbot zunächst für drei Monate. Ob es verlängert wird, darüber soll der Europäische Datenschutzausschuss entscheiden.
Meta verfolge detailliert die Aktivitäten der Nutzer seiner Facebook- und Instagram-Plattformen. Die Nutzer werden unter anderem danach profiliert, wo sie sich befinden, an welcher Art von Inhalten sie Interesse zeigen und was sie selbst veröffentlichen. Diese personenbezogenen Profile werden zu Marketingzwecken verwendet, indem verhaltensbasierte Werbung ausgespielt wird, beschreibt Datatilsynet. Die Datenschutzbehörde ist der Ansicht, dass diese Praxis von Meta illegal ist.
Die Vorgeschichte: Im Dezember 2022 kam die irische Datenschutzkommission im Namen aller Datenschutzbehörden im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum zu der Entscheidung, dass Meta illegale verhaltensbasierte Werbung betrieben hat. Seitdem hat Meta einige Änderungen vorgenommen, aber eine neue Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union stellte fest, dass die verhaltensbasierte Werbung von Meta immer noch nicht gesetzeskonform ist. Die norwegische Datenschutzbehörde reagiert darauf nun mit ihrem vorübergehenden Verbot.
Dieses gilt ab dem 4. August und dauert drei Monate oder bis Meta nachweisen kann, dass seine Werbepraxis so angepasst hat, dass sie gesetzeskonform wird, schreibt Datatilsynet weiter. Sollte Meta der Entscheidung nicht nachkommen, drohe dem Unternehmen eine Zwangsstrafe von bis zu einer Million Norwegischen Kronen (umgerechnet etwa 88.000 Euro) pro Tag. Die Entscheidung der norwegischen Datenschutzbehörde gilt nur für Nutzerinnen und Nutzer in Norwegen.
Die Plattformen können weiterhin in Norwegen betrieben werden, wo 82 Prozent der Erwachsenen über ein Facebook-und 65 Prozent über ein Instagram-Konto verfügen, betont die Behörde. Auch verbiete die Entscheidung nicht grundsätzlich personalisierte Werbung auf den beiden Plattformen, erläutert die Behörde. Die Entscheidung hindere Meta beispielsweise nicht daran, Werbung auf der Grundlage von Informationen auszurichten, die ein Nutzer in seine Biografie eingegeben hat, etwa Wohnort, Geschlecht und Alter, oder auf der Grundlage von Interessen, die ein Nutzer selbst angegeben hat. Die Entscheidung hindere Meta auch nicht daran, Nutzern, die eine gültige Einwilligung dazu erteilt haben, verhaltensbasierte Werbung zu zeigen.
Stattdessen gehe es darum, sicherzustellen, dass alle Geschäftsmodelle des Konzerns die Privatsphäre als Menschenrecht respektieren müssen und Nutzern ausreichende Kontrolle über ihre eigenen Daten haben.
„Überwachung zu Marketingzwecken ist eines der größten Risiken für die Privatsphäre“
Meta verfüge über riesige Datenmengen, die die norwegische Bevölkerung beschreiben, einschließlich sensibler Daten, schreibt Datatilsynet. Diese könnten verwendet werden, um ein detailliertes Bild des Privatlebens, der Persönlichkeit und der Interessen dieser Personen zu zeichnen. Viele Menschen interagieren mit Inhalten zu Themen wie Gesundheit, Politik und sexueller Orientierung und es bestehe auch die Gefahr, dass diese indirekt genutzt werden, um gezielt Marketing an sie zu richten.
Laut europäischer Datenschutzgrundverordnung ist jedoch die Verarbeitung personenbezogener Daten, aus denen Details wie zum Beispiel die politische Meinung oder religiöse oder weltanschauliche Überzeugung hervorgehen, sowie die Verarbeitung von genetischen Daten, biometrischen Daten, Gesundheitsdaten oder Daten zum Sexualleben untersagt.
Die Datenschützer sehen außerdem die Meinungs- und Informationsfreiheit beeinträchtigt. „Es besteht die Gefahr, dass verhaltensbasierte Werbung bestehende Stereotype verstärkt oder zu einer Diskriminierung verschiedener Gruppen führen könnte“. Verhaltensbasierte Werbung sei zudem in Zusammenhang mit politischer Wahlkampfwerbung „aus demokratischer Sicht besonders problematisch“.
Tracking bleibt unsichtbar – und von Nutzern unverstanden
Da das Tracking für die Nutzerinnen nicht sichtbar ist, sei es für die meisten Menschen schwer zu verstehen, argumentiert die Behörde. Dies gelte besonders für viele gefährdete Menschen, die Facebook und Instagram nutzen und zusätzlichen Schutz benötigen, wie Kinder, ältere Menschen und Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen.
Man sei der Ansicht, dass die Kriterien für ein dringendes Handeln erfüllt sind. „Wenn wir jetzt nicht eingreifen, wären die Datenschutzrechte der Mehrheit der Norweger auf unbestimmte Zeit verletzt.“
Meta kann die Entscheidung gerichtlich anfechten
In Kürze soll die Angelegenheit im Europäischen Datenschutzausschuss (EDSA) thematisiert werden, der entscheiden soll, ob der Beschluss über seine ursprüngliche Gültigkeitsdauer von drei Monaten hinaus verlängert werden kann.
Meta habe sich zu dem Fall geäußert, informieren die Datenschützer und sei mit der Bewertung sowie dem Verbot der Behörde nicht einverstanden. Dem Unternehmen bleibt jetzt noch die Möglichkeit, die Entscheidung vor dem Bezirksgericht Oslo anzufechten.