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NRW: Beihilfe für Einzelzahnlücke wird gestrichen

sg/pm
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Die Beihilfeverordnung in Nordrhein-Westfalen soll 2016 bei Implantaten an die des Bundes angepasst werden. Dies bedeutet, dass die Einzelzahnlücke und die Freiendlücke als beihilfefällige Leistungen in NRW gestrichen werden.

Stattdessen soll eine Pauschalerstattung gelten: Bis zu zehn Implantate pauschal bis 1.000 Euro je Implantat sollen demnach beihilfefähig sein. Damit seien sämtliche Kosten der zahnärztlichen und kieferchirurgischen Behandlung abgegolten, heißt es beim Nachrichtendienst adp. Hierzu zählten die Anästhesie, die Kosten für die Implantate selbst, die Implantataufbauten, die Verbindungselemente, Implantatprovisorien, notwendige Instrumente (Bohrer, Fräsen) und Materialien (beispielsweise Membranen und Membrannägel, Knochen- und Knochenersatzmaterial, Nahtmaterial und Änasthetika) sowie Röntgenleistungen. Die jeweilige Suprakonstruktion solle separat beihilfefähig bleiben.

Ausnahmen bleiben

Laut adp soll es in folgenden Fällen beim bisherigen Voranerkennungsverfahren (Feststellung der Notwendigkeit der Versorgung und Angemessenheit der Kosten durch den Amts(zahn)arzt) bleiben:

  • bei größeren Kiefer- und Gesichtsdefekten nach Tumoroperationen und Entzündungen des Kiefers,

  • bei Operationen infolge großer Zysten (zum Beispiel großer follikulärer Zysten oder Keratozysten), Osteopathien, angeborenen Fehlbildungen des Kiefers (Lippen-, Kiefer-, Gaumenspalten, ektodermale Dysplasien) und Unfällen,

  • bei dauerhaft bestehender extremer Xerostomie, insbesondere im Rahmen einer Tumorbehandlung,

  • bei generalisierter genetischer Nichtanlage von Zähnen,

  • bei nicht willentlich beeinflussbaren muskulären Fehlfunktionen im Mund- und Gesichtsbereich (z.B. Spastiken)

  • und bei implantatbasiertem Zahnersatz im zahnlosen Ober- oder Unterkiefer.

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