Nutztiere erhalten zunehmend umstrittene Antibiotika
Nach 10 Tonnen im Jahr zuvor und 8 Tonnen im Jahr 2011. Das geht aus Daten hervor, die das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit am Freitag veröffentlicht hat.
Wirkstoffe wie die Fluorchinolone gelten als Reserve-Antibiotika und werden bei Menschen für schwere Krankheitsfälle verwendet, wenn normale Antibiotika nicht mehr anschlagen. Ein starker Einsatz von Medikamenten in Ställen wird seit langem kritisiert. Die Verwendung soll sinken, um die Gefahr von Resistenzen zu verringern.
Grüne fordern Verbot der Reserve-Antibiotika im Stall
Die Grünen forderten ein Verbot für den Einsatz der besonders wichtigen Reserve-Antibiotika in Ställen. "Der oftmals wahllose und ungezielte Einsatz dieser Mittel in der Massentierhaltung ist eine Verantwortungslosigkeit sondergleichen", sagte der agrarpolitische Sprecher der Grünen-Fraktion, Friedrich Ostendorff.
Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (Bund) verlangte ein strengeres Arzneimittelgesetz. "Reserve-Antibiotika haben in Massentierhaltungen nichts verloren und müssen verboten werden", sagte Agrarexperte Reinhild Benning.
Insgesamt ging die Antibiotika-Abgabe für die Tierhaltung 2013 weiter zurück. An Tierärzte verteilt wurden 1.452 Tonnen und damit 167 Tonnen weniger als 2012, wie die amtlichen Daten in einer Information für den Bundestag zeigen. Im Jahr 2011 waren es noch 1706 Tonnen gewesen.
Bauern halten Antibiotika-Einsatz bei Nutztieren für unverzichtbar
Tierärzte und Landwirte seien sich der Risiken beim Einsatz von Antibiotika bewusst und gingen sehr verantwortungsvoll mit solchen Wirkstoffen um, sagte ein Sprecher des Deutsche Bauernverbands. Allerdings könnten Tiere krank werden. Deshalb sei der Einsatz von Antibiotika in der Nutztierhandlung auch aus Gründen des Tierschutzes unverzichtbar.
Seit 2011 müssen Pharmaindustrie und Großhändler melden, welche Mengen bestimmter Arzneimittel sie an Tierärzte abgeben. Ein Großteil der Antibiotika geht dabei seit Jahren in Kreise in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen, in denen es viele große Mastanlagen gibt.
Bauern müssen Vergabe jetzt amtlich melden
Auch neue Meldepflichten und strengere Vorgaben für Bauern und Tierärzte sollen den Antibiotika-Einsatz eindämmen. Dazu ist im April eine Gesetzesänderung in Kraft getreten. Bauern müssen demnach Anwendungen bei Schweinen, Hühnern, Puten und Rindern alle sechs Monate amtlich melden.