Online-Petition für Fristverlängerung gestartet
Gestern ist die Online-Petition "Kassenarztrecht – Fristverlängerung nach § 291 Abs. 2b Satz 14 SGB V für verpflichtende Praxen-Anbindung an die Telematikinfrastruktur" gestartet. Eingereicht wurde sie beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages von der Vorsitzenden der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB), Dr. Petra Reis-Berkowicz.
Ziel der Initiatorin ist es, innerhalb von vier Wochen 50.000 Mitzeichner zu gewinnen. Mit der Petition wird gefordert, dass das Bundesministerium für Gesundheit die gesetzliche Frist nach § 291 Abs. 2b Satz 14 SGB V für die verpflichtende Anbindung von Praxen an die Telematikinfrastruktur verlängert und niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten nicht schuldlos ab dem 01.01.2019 mit einem Honorarabzug sanktioniert werden.
"Ärzte sind nicht verantwortlich, dassdie erforderlichen Geräte größtenteils noch nicht verfügbar sind"
Reis-Berkowicz argumentiert in der Petition, dass die "bestehenden Rahmenbedingungen so problematisch" seien, "dass sich die meisten Praxen gar nicht innerhalb dieser Frist anbinden können".
"Alle von der TI tangierten Personen" können unterzeichnen
Zur Unterzeichnung aufgefordert seien dabei nicht nur alle Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten, sondern auch alle von der TI tangierten Personenkreise und Mitwirkende.
Klare Rückendeckung kommt von den Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen): Die Vorstände der 17 KVen rufen gemeinsam dazu auf, die Petition von Dr. Petra Reis-Berkowicz an den Deutschen Bundestag zu unterstützen. "Wir – die Vorstände der KBV und der KVen – nehmen es nicht hin, dass die niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten für etwas bestraft werden sollen, dass sie gar nicht zu verantworten haben", erklärte Dr. Thomas Kriedel, Mitglied des Vorstands der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) heute in Berlin.