Nach Verstoß gegen die Hausordnung des Bundestages

Ordnungsgeldverfahren gegen AfD-Mann eingeleitet

sth
Politik
Die Verletzung der Hausordnung des Bundestages zieht ein Ordnungsgeldverfahren für den AfD-Abgeordneten Kay-Uwe Ziegler nach sich. Er hatte widerrechtlich den Vorsitz im Gesundheitsausschuss beansprucht.

„In der heutigen Sitzung des Ältestenrats hat Bundestagspräsidentin Bärbel Bas angekündigt, ein Ordnungsgeldverfahren gemäß § 44e Abs. 2 des Abgeordnetengesetzes wegen einer nicht nur geringfügigen Verletzung der Hausordnung des Bundestages durch den Abgeordneten Kay-Uwe Ziegler in Höhe von 1.000 Euro einzuleiten“, teilte das Parlament mit.

Ziegler hatte vor Beginn der Sitzung des Ausschusses für Gesundheit am 13. März das Namensschild der amtierenden Ausschussvorsitzenden, Kirsten Kappert-Gonther (Bündnis 90/Die Grünen), gegen sein eigenes ausgetauscht und deren Platz eingenommen. Anschließend weigerte er sich 15 Minuten lang, den Platz wieder zu räumen.

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