Patientenrechtegesetz passiert Bundesrat

ck/pm
Das Patientenrechtegesetz hat den Bundesrat passiert und wird damit wie geplant in Kraft treten.

Das Patientenrechtegesetz bündelt erstmals die Rechte der Patienten. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger: "Erstmals begegnen sich Patient und Arzt auf Augenhöhe." Sie wies darauf hin, dass Patienten künftig umfassend und verständlich durch den behandelnden Arzt informiert werden müssen.

Ärzte müssen dokumentieren

Der Arzt habe die Pflicht, sämtliche wichtigen Umstände in der Patientenakte zu dokumentieren und sie sorgfältig und vollständig zu führen. "Volle Transparenz ist besonders wichtig für eine ausgewogene Beweislastverteilung in sogenannten Haftungsfällen. Es gilt vor allem, die Patientenrechte greifbar zumachen, so dass die Bedürfnisse der Patientinnen und Patienten in den Mittelpunkt rücken."Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr betonte, dass das besondere Vertrauensverhältnis zwischen Patient und Arzt weiter ausgebaut werde. Bahr: "Unser Leitbild ist der mündige Patient, der informiert und aufgeklärt wird und so dem Arzt auf Augenhöhe gegenübertreten kann."

Bahr setzt auf Fehlervermeidungssysteme

Um eine offene Fehlervermeidungskultur zu stärken, unterstütze die Regierung einrichtungs-übergreifende Fehlermeldesysteme in Krankenhäusern. Bahr: "Unser gemeinsames Ziel ist die bestmögliche medizinische Versorgung der Patienten. Ein weiteres Beispiel für verbesserte Patientenrechte durch das neue Gesetz ist die Beschleunigung der Bewilligungsverfahren durch die Krankenkassen."

Auch der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Wolfgang Zöller, begrüßte das Gesetz: "Endlich: Mehr Transparenz und mehr Rechte für Patientinnen und Patienten. Bisher wissen Patienten und Ärzte oft nicht, welche Rechtsnorm gilt und wo sie zu finden ist. Mit dem neuen Behandlungsvertrag im Bürgerlichen Gesetzbuch sorgen wir deshalb dafür, dass Patienten und Ärzte ihre Rechte und Pflichten verständlich und im Zusammenhang nachlesen können."

Voraussetzungen für einen partnerschaftlichen Umgang

Dies betreffe insbesondere das Recht auf Aufklärung und Information - über Untersuchungen, Diagnosen und Therapien, aber auch über die Kosten und sogar über Behandlungsfehler. Zöller: "Das Patientenrechtegesetz schafft so die Voraussetzungen für einen partnerschaftlichen Umgang und damit für eine bessere medizinische Versorgung."

Das Gesetz umfasst folgende Regelungsbereiche:

  • Der Behandlungsvertrag wird im Bürgerlichen Gesetzbuch verankert. Hier wird die Vertragsbeziehung zwischen Patienten und Ärzten, aber auch zu anderen Heilberufen, wie Heilpraktikern, Hebammen, Psycho- oder Physiotherapeuten, zentral geregelt.

  • Patienten müssen verständlich und umfassend informiert werden, etwa über erforderliche Untersuchungen, Diagnosen und beabsichtigte Therapien.

  • Diese Informationspflicht besteht auch für die mit der Behandlung verbundenen Kostenfolgen: Werden Behandlungskosten nicht von der  Krankenkasse übernommen und weiß dies der Behandelnde, dann muss er den Patienten vor dem Beginn der Behandlung entsprechend informieren. Auch muss er den Patienten unter bestimmten Voraussetzungen über einen Behandlungsfehler informieren.

  • Die gesetzlich vorgeschriebene Aufklärung erfordert, dass grundsätzlich alle Patienten umfassend über eine bevorstehende konkrete Behandlungsmaßnahme und die sich daraus ergebenden Risiken aufgeklärt werden müssen. Damit sich der Patient seine Entscheidung gut überlegen    kann, muss rechtzeitig vorher ein persönliches Gespräch geführt werden. Eine schriftliche Aufklärung reicht alleine nicht aus.

  • Auch Patienten, die aufgrund ihres Alters oder ihrer geistigen Verfassung nicht in der Lage sind, allein über die Behandlungsmaßnahme zu entscheiden, werden künftig verstärkt mit in den Behandlungsprozess eingebunden.

  • Ferner werden auch die Dokumentationspflichten bei der Behandlung im Gesetz niedergeschrieben. Patientenakten sind vollständig und sorgfältig zu führen. Fehlt die Dokumentation oder ist sie unvollständig, wird im Prozess zu Lasten des Behandelnden vermutet, dass die nicht dokumentierte  Maßnahme auch nicht erfolgt ist. Behandelnde sind künftig auch verpflichtet, zum Schutz von elektronischen Dokumenten eine manipulationssichere    Software einzusetzen.

  • Patienten wird ein gesetzliches Recht zur Einsichtnahme in ihre Patientenakte eingeräumt, das nur unter strengen Voraussetzungen und nur mit einer Begründung abgelehnt werden darf.

  • Schließlich wird es in Haftungsfällen mehr Transparenz geben. Die wichtigen Beweiserleichterungen berücksichtigen die Rechtsprechung und werden klar geregelt. Damit wird künftig jeder im Gesetz nachlesen können, wer im Prozess was beweisen muss.

  • Auch die Versichertenrechte in der gesetzlichen Krankenversicherung werden gestärkt:

  • Ein wichtiges Anliegen ist die Förderung einer Fehlervermeidungskultur in der medizinischen Versorgung. Behandlungsfehlern möglichst frühzeitig vorzubeugen, hat höchste Priorität.

  • Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Stärkung der Rechte der Patienten gegenüber den Leistungserbringern. Künftig sind die Kranken- und Pflegekassen verpflichtet, ihre Versicherten bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen aus Behandlungsfehlern zu unterstützen. Dies kann durch Unterstützungsleitungen, mit denen die Beweisführung der Versicherten erleichtert wird, wie medizinischen Gutachten, geschehen.

  • Zudem wird dafür gesorgt, dass Versicherte ihre Leistungen schneller erhalten. Krankenkassen müssen spätestens binnen drei bei Einschaltung des medizinischen Dienstes binnen fünf Wochen über einen Leistungsantrag entscheiden.

  • Bei vertragszahnärztlichen Anträgen hat die Krankenkasse innerhalb  von sechs Wochen zu entscheiden, der Gutachter nimmt innerhalb von vier Wochen Stellung. Erfolgt keine Mitteilung eines hinreichenden Grundes für    eine Fristüberschreitung, gilt die Leistung nach Ablauf der Frist als genehmigt.

  • Die Patientenbeteiligung wird weiter ausgebaut. Patientenorganisationen werden insbesondere bei der Bedarfsplanung stärker einbezogen und ihre Rechte im Gemeinsamen Bundesausschuss werden gestärkt.

  • Um insgesamt mehr Transparenz über geltende Rechte von Patientinnen und Patienten herzustellen, erstellt der Patientenbeauftragte der Bundesregierung künftig eine umfassende Übersicht der Patientenrechte und hält sie zur Information der Bevölkerung bereit.

Weitere Informationen:Patientenrechtegesetz

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