BMG legt Eckpunkte vor

Pflegebonus für ZFA nicht vorgesehen

pr
Zum geplanten Pflegebonus liegen jetzt Eckpunkte vor. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) will die Sonderzahlung von einer Milliarde Euro je hälftig den Beschäftigten in der Altenpflege und den Pflegekräften in den Kliniken zukommen lassen. Andere Berufsgruppen sind nicht vorgesehen.

Das Geld soll zu gleichen Teilen den Beschäftigten in Pflegeeinrichtungen und den Pflegekräften in den Krankenhäusern zugute kommen. Für andere Berufsgruppen ist der Bonus nicht vorgesehen.

Zahnmedizinische Fachangestellte sind nicht erwähnt

Geplant ist auch eine mögliche Steuer- und Beitragsbefreiung für Prämien, die etwa aufgrund von Tarifverträgen oder anderer Regelungen bezahlt wurden. Das steht noch unter Finanzierungsvorbehalt. Im Entwurf heißt es, dass besonders belastete Berufsgruppen, wie beispielsweise Medizinische Fachangestellte(MFA), Pharmazeutisch-Technische Assistenten (PTA) oder Rettungssanitäter von der Steuerfreiheit profitieren könnten, wenn zwar kein staatlicher Bonus, aber eine Prämie durch den Arbeitgeber gezahlt wird. Ob es zu dieser Änderung tatsächlich kommen wird, lässt das Eckpunktpapier offen. Zahnmedizinische Fachangestellte sind nicht erwähnt.

Die zentralen Inhalte des Eckpunktepapiers:

  • Pflegebonus in Krankenhäusern (500 Millionen Euro): Die Prämien sollen sich in erster Linie an Pflegekräfte in der Pflege am Bett richten. Pflegekräfte im Bereich der Intensivpflege sollen einen höheren Bonus erhalten als Pflegekräfte in anderen Bereichen. Der zur Verfügung gestellte Betrag soll an Krankenhäuser verteilt werden, die durch die Pandemie besonders belastet waren. Das soll für die Behandlung von mehr als zehn COVID 19-Beatmungsfällen von Januar 2021 bis Dezember 2021 gelten.

  • Pflegebonus in der Langzeitpflege (500 Millionen Euro): Der Pflegebonus in der Altenpflege soll ab dem 30. Juni, spätestens bis zum 31. Dezember 2022, von den Arbeitgebern ausgezahlt werden. Bei den Auszahlungen ist eine Staffelung der Beträge vorgesehen. Der Höchstbetrag von bis zu 550 Euro soll für „Personal, das hauptsächlich in der direkten Pflege und Betreuung der Pflegeeinrichtung arbeitet“, ausgezahlt werden.

  • Flankierende Regelungen: Die Bundesländer und die jeweiligen Arbeitgebenden sollen die Möglichkeit erhalten, den Bonus aufzustocken.

Im Februar 2022 hatte das Bundeskabinett bereits einen Entwurf eines Vierten Corona-Steuerhilfegesetzes beschlossen. Das Gesetz soll den Pflegebonus flankieren. Damit sollen in bestimmten Einrichtungen -  insbesondere Krankenhäusern (aber nicht in Zahn- oder Arztpraxen) - an Arbeitnehmer gewährte Prämien zur Anerkennung besonderer Leistungen während der Corona-Krise bis zu einem Betrag von 3.000 Euro steuerfrei gestellt werden. Begünstigt werden sollen neben Prämienzahlungen auch Prämienzahlungen aufgrund von Beschlüssen der Bundes- oder einer Landesregierung, heißt es in den Eckpunkten.

Melden Sie sich hier zum zm Online-Newsletter an

Die aktuellen Nachrichten direkt in Ihren Posteingang

zm Online-Newsletter


Sie interessieren sich für einen unserer anderen Newsletter?
Hier geht zu den Anmeldungen zm starter-Newsletter und zm Heft-Newsletter.