Pflegeplan und Einweisung durch den Zahnarzt
Für viele behinderte und pflegebedürftige Menschen sei die tägliche Zahnpflege ein großes Problem, sagte Storm in Saarbrücken nach einem Treffen mit Vertretern der KZBV und der Abteilung Zahnärzte der saarländischen Ärztekammer. Allein im Saarland gebe es rund 33.000 pflegebedürftige Frauen und Männer.
"Die Folgen von unzureichender Zahnpflege und zahnärztlicher Versorgung sind gravierend", zitiert das Nachrichtenportal "zaend.de" den Minister. "Das sieht man auch daran, dass die Mundgesundheit von behinderten und pflegebedürftigen Menschen gegenüber anderen Versicherten deutlich schlechter ist und damit auch häufiger Folgekrankheiten auftreten. Hier besteht dringender Handlungsbedarf."
Die Betreuung muss abgestimmt werden
Storm forderte laut "zaend.de", dass der Zahnarzt einen Mundhygieneplan erstellt und das Pflegepersonal einweist. So könnten Mund- und Zahnerkrankungen reduziert werden. Dieses Vorhaben sei nur durch eine abgestimmte zahnärztliche und pflegerische Betreuung erreichbar, glaubt der CDU-Politiker.
"Deshalb sollte unser Ziel sein, eine bundesgesetzliche Regelung herbeizuführen, mit der diese Menschen einen Leistungsanspruch auf präventive zahnärztliche Maßnahmen sowohl im ambulanten als auch im stationären Bereich haben", erklärte er. "Wir haben diese Maßnahmen bereits im Rahmen des saarländischen Pflegedialogs mit den Partnern erörtert und eigene Konzeptvorschläge entwickelt."
Ohne gesetzlichen Rechtsanspruch könnte eine umfassende Sicherstellung der besonderen zahnärztlichen Versorgung für Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderung nicht gewährleistet werden.