Pflegestärkungsgesetz I nimmt erste Hürde
Der Gesetzentwurf des 5. SGB XI-Änderungsgesetzes - des sogenannten Pflegestärkungsgesetzes I - sieht bereits ab 2015 deutliche Verbesserungen für Pflegebedürftige, ihre Angehörigen und Pflegekräfte vor, informiert das Bundesgesundheitsministerium (BMG). Im Anschluss an die Lesung im Bundestag besucht Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe die Berliner Pflegeeinrichtung St. Elisabeth-Stift.
"Mit dem ersten Pflegestärkungsgesetz setzen wir ein klares Signal für eine gute Pflege in Deutschland", so der Minister. "Wir sorgen dafür, dass notwendige Leistungsverbesserungen jetzt schnell bei den Menschen ankommen." Ab dem 1. Januar 2015 sollten Pflegebedürftige, die zu Hause gepflegt werden, aber auch deren Angehörige deutlich stärker unterstützt werden, sagte er.
1,4 Milliarden zusätzlich für häusliche Pflege
Durch das Pflegestärkungsgesetz I würden alle Leistungsbeträge der Pflegeversicherung erhöht, meldete das BMG. Unterstützungsangebote wie die Kurzeit-, Verhinderungs-, Tages- und Nachtpflege könnten besser in Anspruch genommen werden, außerdem würden erstmals Entlastungsleistungen für die häusliche Pflege eingeführt. Für Verbesserungen in der häuslichen Pflege stehen mit dem Pflegestärkungsgesetz I laut BMG jährlich zusätzlich rund 1,4 Milliarden Euro zur Verfügung.
Mit weiteren Mitteln in Höhe von rund einer Milliarde Euro werde die Arbeitssituation in Pflegeeinrichtungen verbessert. Konkret würden in stationären Einrichtungen die finanziellen Voraussetzungen dafür geschaffen, dass bis zu 20.000 zusätzliche Betreuungskräfte eingestellt werden können.
Der Beitrag steigt um 0,3 Prozentpunkte
Darüber hinaus sollen rund 1,2 Milliarden Euro pro Jahr in einen Pflegevorsorgefonds fließen, um den Beitragssatz der Pflegeversicherung zu stabilisieren, wenn die geburtenstarken Jahrgänge ins Pflegealter kommen. Zur Finanzierung dieser Veränderungen wird der Beitragssatz zur Pflegeversicherung zum 1. Januar 2015 um 0,3 Prozentpunkte angehoben. Damit stehen jährlich zusätzlich rund 3,6 Milliarden Euro für die Pflege zur Verfügung. Bereits jetzt arbeitet das BMG am zweiten Pflegestärkungsgesetz, mit dem der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff und ein neues Begutachtungsverfahren in der Pflege eingeführt werden soll.