Pflegestudium soll gestärkt werden
Das geplante Pflegestudiumsstärkungsgesetz (PflStudStG) soll die akademische Pflegeausbildung auf eine neue Grundlage stellen, die Zahl qualifizierter Pflegefachkräfte erhöhen und die Anerkennung ausländischer Pflege-Abschlüsse erleichtern. Dazu haben das Bundesgesundheitsministerium und das Bundesfamilienministerium einen Referentenentwurf vorgelegt.
Den Plänen zufolge sollen Studierende in der Pflege für die Dauer ihres Studiums eine angemessene Vergütung erhalten. Mit Übergangsvorschriften soll zugleich sichergestellt werden, dass diejenigen, die bereits auf Grundlage der bisherigen Regelungen eine hochschulische Pflegeausbildung begonnen haben, für die restliche Studienzeit ebenfalls eine Ausbildungsvergütung erhalten, ohne dass ihr Studium neu organisiert werden muss.
Pflegeausbildung als duales Studium
Ferner soll die Finanzierung des praktischen Teils der hochschulischen Pflegeausbildung in das bestehende Finanzierungssystem der beruflichen Pflegeausbildung integriert werden. Dabei soll die hochschulische Pflegeausbildung als duales Studium ausgestaltet werden und künftig ist auch ein Ausbildungsvertrag vorgesehen.
Dem Entwurf zufolge sollen Anerkennungsverfahren für ausländische Pflegefachkräfte vereinheitlicht und vereinfacht werden, insbesondere durch bundesrechtliche Regelung des Umfangs und der erforderlichen Form der vorzulegenden Unterlagen. Außerdem soll den Plänen zufolge die Möglichkeit geschaffen werden, auf eine umfassende Gleichwertigkeitsprüfung zugunsten einer Kenntnisprüfung oder eines Anpassungslehrgangs zu verzichten. Daneben sollen die rechtlichen Rahmenbedingungen der beruflichen Pflegeausbildung weiter verbessert und an aktuelle Entwicklungen, etwa im Bereich der Digitalisierung, angepasst werden.
Zuvor hatte auch der Bundesrat die Bundesregierung aufgefordert, den Gesetzentwurf zur Vergütung der Pflegestudierenden zeitnah vorzulegen.