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Pfusch-Brustimplantate: Gericht weist Klage ab

sg/dpa
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Der TÜV Rheinland muss nach einer deutschen Gerichtsentscheidung nicht für Behandlungskosten im Zusammenhang mit Brustimplantaten des französischen Herstellers Poly Implant Prothèse (PIP) aufkommen.

Eine entsprechende Klage der AOK Bayern hat das Landgericht Nürnberg-Fürth abgewiesen, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Die Krankenkasse hatte vom TÜV Rheinland Schadenersatz von 50.000 Euro verlangt.  Diese Kosten seien der AOK entstanden, um 27 versicherten Frauen die minderwertigen Brustimplantate wieder zu entnehmen.

Der TÜV Rheinland hatte die Produkte sowie das System zur Qualitätssicherung des Herstellers geprüft. Weltweit haben Chirurgen Schätzungen zufolge Hunderttausenden Frauen solche Silikonkissen implantiert, in Deutschland sind mehr als 5.000 Frauen betroffen. 

In Frankreich war der TÜV Rheinland im vergangenen Jahr von einem Gericht in Toulon verurteilt worden, rund 1.700 Frauen je 3.000 Euro Schadenersatz und 400 Euro Anwaltskosten zu zahlen. Das deutsche Unternehmen hat gegen diese Entscheidung allerdings Berufung eingelegt. Ein Urteil in diesem Verfahren steht noch aus.

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