PKV geht gegen irreführende Werbung vor
Die fragwürdigen Werbetricks würden insbesondere im Internet um sich greifen und den Ruf der Privaten Krankenversicherung schädigen, daher gehe der PKV-Verband jetzt juristisch dagegen vor, teilte Verbandsdirektor Volker Leienbach mit. Werbungen für Tarifangebote zu einem Preis, der so am Markt nicht verfügbar ist, seien unzutreffend und damit irreführend. Sie würden gegen die Vorschriften des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb verstoßen.
Es drohen empfindliche Strafzahlungen
Die Urheber entsprechender irreführender Werbeangebote würden daher eine Abmahnung erhalten. Sie werden zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung aufgefordert, für jeden Fall der Zuwiderhandlung drohen ihnen empfindliche Strafzahlungen.
Eine Umfrage bei den PKV-Mitgliedsunternehmen hat laut Leienbach ergeben, dass zu den in einschlägigen Werbungen genannten Billigst-Beiträgen kein Tarif bekannt ist, der den üblichen Schutzumfang einer privaten Krankenversicherung bietet (darunter zum Beispiel freie Arztwahl, Unterkunft in Ein- oder Zweibettzimmern, Chefarztbehandlung).
Angebote entsprechen oft nicht der typischen Vollversicherung
Soweit es bei PKV-Unternehmen einzelne Tarife mit derart geringen Beiträgen gebe, seien sie an sehr enge Voraussetzungen geknüpft und beziehen sich auf spezielle Zielgruppen wie beispielsweise Studenten, Beamtenanwärter oder Meisterschüler. Solche Tarife werden aber in der Regel ohne Alterungsrückstellungen kalkuliert, weil sie nur für vorübergehende Lebensphasen gelten. Sie würden daher nicht der typischen privaten Krankenvollversicherung entsprechen.
Zeitschriften-Abonnement statt Krankenversicherung
Einigen dieser scheinbaren Billig-Angebote würden direkt zu Internet-Fragebögen führen, wo persönliche Daten abgefragt werden, die sich anschließend gewinnbringend für völlig andere Zwecke vermarkten lassen. Praxistests hätten zutage gebracht, dass in keinem einzigen Fall nach dem Ausfüllen solcher Fragebögen ein konkretes Versicherungsangebot erfolgte, stattdessen aber zum Beispiel zu einem versehentlich bestellten Zeitschriften-Abonnement.