Urteile

PKV-Versicherte müssen Rechnungen prüfen

ck/dpa
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Privatversicherte müssen Arztrechnungen vor dem Einreichen bei ihrer Kasse prüfen. Sonst kann die Kasse Geld zurückverlangen, wenn gar nicht erbrachte Behandlungen abgerechnet wurden.

Mit dieser Entscheidung gab das Amtsgericht München einer Krankenversicherung recht (AZ 282 C 28161/12). Eine Münchnerin hatte 2003 eine Bioresonanztherapie bekommen. Der Arzt rechnete aber unter anderem eine Akupunktur- sowie eine Infiltrationsbehandlung ab. Die Patientin reichte die Arztrechnung bei ihrer Privatversicherung ein; diese erstattete die Kosten.

Als herauskam, dass die Behandlungen gar nicht stattgefunden hatten, forderte die Kasse die Leistungen zurück. Die Frau weigerte sich, das Geld zurückzuzahlen. Sie habe nicht gemerkt, dass andere Positionen aufgeführt waren als die tatsächlichen Leistungen. Für einen medizinischen Laien sei es nicht nachvollziehbar, ob tatsächlich eine Akupunkturbehandlung oder eine Bioresonanztherapie durchgeführt wurde.

Versicherungsnehmer in der Pflicht

Das Gericht entschied aber, ein Versicherungsnehmer habe eine Pflicht, die Rechnung zu prüfen und im Zweifelsfall die Versicherung auf etwaige Ungereimtheiten hinzuweisen. Das Urteil ist rechtskräftig.  

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