Großbritannien

Politik verpflichtet Zahnärzte zu mehr Behandlungen

mg
Ab 1. Januar sind Zahnärzte im Nationalen Gesundheitsdienst NHS verpflichtet, 85 Prozent ihres Vor-COVID-Aktivitätsniveaus zu erfüllen, berichtet die British Dental Association. Anderfalls drohten Strafen.

Die Anordnung der Regierung stehe in völligem Widerspruch zu den Schutzmaßnahmen gegen die Omikron-Variante und „wird sowohl Patienten als auch Personal einem unnötigen Risiko aussetzen”, kritisiert die BDA. Ihre Forderung: Die formulierten NHS-Zielquoten sollten kritisch überprüft und möglicherweise reduziert werden. Denn schon jetzt meldeten britische Zahnarztpraxen einen starken Anstieg der Terminstornierungen und erhöhte Krankheitsstände beim Personal im Zuge der aktuellen Pandemie-Welle.

Nach BDA-Angaben hat ein Drittel der Zahnärztinnen und Zahnärzte (33 Prozent) nicht die Absicht, ergriffene COVID-Schutzmaßnahmen, wie etwa Behandlungspausen zwischen den Patienten zum Lüften der Räume rückgängig, zu machen – auch wenn dies radikal reduzierte Patientenzahlen zur Folge hat.

Druck treibt über 40 Prozent der Zahnärzte zur Karriereplanänderung

Mehr als 40 Prozent der NHS-Zahnärztinnen und -Zahnärzte geben laut BDA an, dass sie angesichts des aktuellen Drucks innerhalb der kommenden zwölf Monate „wahrscheinlich ihre Karriere wechseln oder eine vorzeitige Pensionierung anstreben” wollen. Mehr als die Hälfte gibt an, „wahrscheinlich ihr NHS-Engagement zu reduzieren”. Nach offiziellen Angaben haben im vergangenen Jahr fast 1.000 Zahnärztinnen und Zahnärzte den NHS verlassen.

Im November 2021 erreichte ein Drittel der Praxen die 85 Prozent

Mit den aktuellen Anweisungen werden NHS-Zahnärzte laut BDA auch verpflichtet, neue Patienten und dringende Fälle zu priorisieren, ohne dass für diese Patientengruppe vertraglich mehr Behandlungszeit vorgesehen ist. Das sei jedoch problematisch, da bei Nichterfüllung der vorgegebenen Quoten eine Reduzierung der Vergütung durch den NHS droht.

Die Behörden argumentieren indes, dass die Maßnahmen ergriffen werden müssen, um den Zugang zur zahnmedizinischen Versorgung in Großbritannien wieder zu verbessern. Als Zugeständnis heißt es lediglich, man sei sich bewusst, dass die Anordnung der neuen Schwellenwerte zu einer Zeit komme, in der der NHS angesichts der Omikron-Variante „mit Unsicherheiten konfrontiert ist”.

Sollten in der Zukunft Änderungen erforderlich sein, würden diese schnell vorgenommen und die Zahnärzteschaft zeitnah informiert. Laut offiziellen Angaben lagen die durchschnittlich erbrachten zahnmedizinschen Leistungen im NHS im November 2021 bei 75 Prozent des Vor-COVID-Aktivitätsniveaus, wobei mehr als ein Drittel der Praxen 85 Prozent oder mehr erreichten.

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