BZÄK und BdZM kritisieren

Politik verzögert weiter Novellierung der zahnärztlichen Approbationsordnung

ck/pm
Die dringende Novelle der völlig veralteten zahnärztlichen Approbationsordnung ist weiterhin nicht abzusehen. Der Verordnungsgeber lässt die Studenten an den Universitäten offiziell noch immer nach einer Verordnung von 1955 ausbilden, kritisieren die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und der Bundesverband der Zahnmedizinstudenten in Deutschland (BdZM).

Die BZÄK fordert eine schnelle Novellierung im Sinne aller Patienten: Sowohl in der Sitzung des Kulturausschusses vom 16. Oktober als auch in der heutigen Sitzung des Finanzausschusses des Bundesrats wurde dem vom Bundesgesundheitsministerium längst befürworteten Entwurf nicht zugestimmt. Die BZÄK appelliert eindringlich an die neue Bundesregierung sowie den Bundesrat, endlich den Weg für eine moderne Approbationsordnung frei zu machen.

"Zwischen der Zahnmedizin heute und damals liegen Welten!"

 „1955 war der Praxisalltag noch ein ganz anderer", sagt  BZÄK-Präsident Dr. Peter Engel "Zwischen der Zahnmedizin heute und damals liegen Welten. Die Hochschulen brauchen aktuelle gesetzliche Rahmenbedingungen, um die Studierenden auf gesicherter Grundlage auf die neuen Herausforderungen vorbereiten zu können!“

Nur mit Goodwill komme hier niemand weiter: "Es bedarf auch der notwendigen finanziellen Rahmenbedingungen für die Hochschulen." Über 60 Jahre alte Verordnungen stehen Engel zufolge im Widerspruch zu dem zentralen Politikansatz, die Bildung zu verbessern.

Engel: "Im Interesse aller Patienten und der nachwachsenden Zahnärztegeneration fordern wir die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten auf, die ständigen Verzögerungen zu beenden.“

"Die Politik ist in der Pflicht!"

„Junge Zahnärzte benötigen wegen der steigenden wissenschaftlichen Anforderungen eine Approbationsordnung, die diesen Anforderungen gerecht wird“, bekräftigt Maximilian Voß, 1. Vorsitzender des Bundesverbands der Zahnmedizinstudenten in Deutschland (BdZM). „Es gibt so viele Veränderungen seit der alten Verordnung von 1955. Die Politik ist in der Pflicht, die Ausbildungsbedingungen nach 60 Jahren Stillstand endlich anzupassen.“

 

Die Approbationsordnung für Zahnärzte stammt aus dem Jahr 1955 und ist seitdem inhaltlich weitgehend unverändert geblieben, während die ärztliche Approbationsordnung gleich mehrere Novellierungen erfahren hat, wodurch zeitgemäße Anpassungen in der Medizinerausbildung einfließen konnten. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat nach jahrelangen Gesprächen mit der Zahnmedizin am 2. August 2017 einen Kabinettsentwurf zur „Verordnung zur Neuregelung der zahnärztlichen Ausbildung“ vorgelegt, der jetzt vom Bundesrat befürwortet werden muss.

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