Positives Meinungsbild zum PAR-Konzept
Die AG „PAR“ mit Vertretern von KZBV, BZÄK und der DG PARO hat ihre Arbeiten am PAR-Versorgungskonzept der Zahnärzte abgeschlossen. Das Konzept selbst soll auf der KZBV-Vertreterversammlung zum Deutschen Zahnärztetag am 8. und 9. November auf breiter Basis abgestimmt werden. Jetzt hat der KZBV-Beirat auf seiner Sitzung am 28. September in Stuttgart ein positives Votum abgegeben. Zuvor hatte sich auch der BZÄK-Vorstand positiv zu dem Konzept positioniert. Das umfangreiche Konzept, das derzeit vom gesamten Berufsstand und der Wissenschaft vorbereitet und konsentiert wird, zielt darauf ab, die Versorgung von Parodontaltherapien neu zu strukturieren.
Der KZBV-Vorsitzende Dr. Wolfgang Eßer machte auf dem Beirat die Faktenlage deutlich: So hat die DMS V-Studie des Instituts der Deutschen Zahnärzte (IDZ) gezeigt, dass die Prävalenz von Parodontopathien immer noch über 50 Prozent liegt. Hinzu kommen jährlich 500.000 neue Fälle. Durch den demografischen Wandel ist außerdem mit einer deutlichen Zunahme einer bedarfsgerechten Therapie zu rechnen.
Eßer: „Dies offenbart, dass man aktuell von einer deutlichen Unterversorgung der Parodontitis ausgehen muss. Das steht im Gegensatz zur nach wie vor hohen Prävalenz und verdeutlicht den dringenden Handlungsbedarf.“ Die heutige PAR-Versorgung entspricht nicht mehr dem neuesten Stand der Wissenschaft, erläuterte Eßer weiter. Die KZBV hat es sich in ihrer Agenda Mundgesundheit 2017 zum Ziel gemacht, die Bekämpfung der Parodontitis in Deutschland in den Mittelpunkt zu rücken.
Auch die European Federation of Periodontology (EFP) hat dieses Thema zur gesamteuropäischen Aufgabe erklärt. Die gemeinsame Problemanalyse mit der Wissenschaft hat aufgezeigt, dass der Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) längst nicht mehr dem Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse entspricht. So fehlen bei der aktuell geregelten Parodontitistherapie (nach den derzeitigen Richtlinien des G-BA) wichtige Eckpfeiler für ein modernes Behandlungskonzept.
Die neu im Konzept angedachte Behandlungsstrecke sieht zusätzliche Elemente vor:
Dazu gehört das Ärztliche Gespräch, ein wichtiger Therapieschritt im Anschluss an die Planungsphase, um den Patienten aufzuklären und mitzunehmen.
Ein weiterer wichtiger Baustein ist die Re-Evaluation mit weiterführendem ärztlichen Gespräch, um entscheiden zu können, ob eine weiterführende chirurgische Parodontaltherapie erforderlich ist.
Ganz wichtig ist, dass der Patient darüber aufgeklärt werden muss, dass eine langfristige Stabilisierung nur durch eine regelmäßige strukturierte Nachsorge gewährleistet ist. Dazu ist eine Unterstützende Parodontitistherapie (UPT) als weiterer Therapieschritt notwendig.
Problematisch ist, dass es an der Schnittstelle zwischen systematischer Parodontitistherapie und UPT zu vermehrten Compliance-Abbrüchen kommt und die Patienten überdurchschnittlich oft die UPT nicht in Anspruch nehmen. Im Konzept ist deshalb angedacht, dass die neuen Elemente der Versorgungsstrecke unterschiedlich implementieren werden müssen. Das Ärztliche Gespräch – also die Remotivation als Maßnahme der „Sprechenden Zahnmedizin“ – ist aktuell nicht im Sachleistungskatalog der GKV abgebildet. Genauso verhält es sich mit der Erhebung von Re-Evaluationsbefunden. Sie sollten im Rahmen des Sachleistungsprinzips im GKV-Leistungskatalog verankert werden.
Bonussystem angedacht
Für die Leistung der UPT befürwortet das PAR-Konzept ein Zuschussmodell, das auf dem Bonussystem basiert. Ausgangspunkt soll das bekannte Bonusheft beim Zahnersatz sein, da es in der Bevölkerung bereits breit verankert ist. Ziel der Zahnärzteschaft ist es, eine neue, an den Stand der Wissenschaft angepasste Versorgungsstrecke zu etablieren, um die Compliance der Patienten zu erhöhen und das Therapieergebnis abzusichern. Vor allem das Bonussystem hält Eßer für ein wichtiges Element: „Ich bin zutiefst überzeugt: Wenn Menschen einen eigenen Teil für ihre Gesundheit in Form eines finanziellen Beitrags leisten, dann werden sie ihre Therapieziele erreichen.“
Eßer machte auch deutlich, dass bei der Umsetzung des PAR-Konzeptes um einen langen vorskizzierten Weg handelt, bei dem hohe Hürden genommen werden müssen: „Die Behandlungs-Richtlinien des G-BA müssen angepasst werden. Dazu muss im G-BA darstellt werden, dass die PAR-Strecke auf validen wissenschaftlichen Erkenntnissen beruht. Insbesondere das IQWiG hat hier Hürden errichtet, die nur gemeinsam mit der Wissenschaft zu überwinden sind. Um eine sachgerechte Ausgestaltung der Finanzierung zu erreichen, wird eine Anpassung der gesetzlichen Rahmenumstände notwendig sein. Hier ist der Gesetzgeber gefragt. Zusätzlich muss mit den Krankenkassen über eine adäquate Honorierung verhandeln werden.“
Wichtig ist, dass das Konzept modular aufgebaut ist und auch neue wissenschaftliche Erkenntnisse berücksichtigen wird. So ist zu erwarten, dass sich Paro-Experten weltweit auf einer Tagung im Herbst in Chicago auf eine neue Klassifikation einigen werden, bei der sich gegebenenfalls auch Folgevorschläge für die Therapie ergeben können.