Praxisneugründung kostet 600.000 Euro!
Dabei bleibt die Übernahme von Einzelpraxen ist die häufigste Form zahnärztlicher Existenzgründung. So entschieden sich im vergangenen Jahr 66 Prozent der ZahnärztInnen für diesen Weg in die Selbstständigkeit. Das Finanzierungsvolumen einer Einzelpraxisübernahme belief sich dabei auf insgesamt 394.000 Euro und lag damit etwa 7 Prozent über 2017. Zum Vergleich: Bei der Neugründung einer Einzelpraxis betrug das Finanzierungsvolumen 598.000 Euro – ein Plus von 19 Prozent gegenüber 2017!
Gerade junge ZahnärztInnen gehen erstmal in eine BAG
Der Anteil der Berufsausübungsgemeinschaften (BAG) sank dem InvestMonitor zufolge um vier Prozentpunkte auf 23 Prozent. In großstädtischen Lagen betrug ihr Anteil nur 18 Prozent. 23 Prozent aller zahnärztlichen ExistenzgründerInnen wählten im Jahr 2018 diese Praxisform.
Besonders für junge ZahnärztInnen ist die BAG offenbar attraktiv: Fast ein Drittel (32 Prozent) der ZahnärztInnen bis 30 Jahre entscheiden sich dafür. Existenzgründer über 40 Jahre hingegen sowie Zahnärztinnen gehen seltener in eine BAG.
Die Neugründung einer BAG schlug mit 411.000 Euro je Inhaber zu Buche, während die Übernahme 362.000 Euro je InhaberIn erforderte.
Die Mehrheit will sich mittelfristig niederlassen
Eine Entscheidung für die Niederlassung findet nach den Untersuchungen des IDZ heute oftmals erst später im beruflichen Werdegang statt. Viele junge zahnärztliche KollegInnen arbeiten nach ihrer Assistenzzeit zunächst eine Zeit lang als Angestellte. Dennoch strebt die Mehrheit laut IDZ weiterhin mittelfristig eine Niederlassung in eigener Praxis an.