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Preismoratorium für Arzneimittel bis Ende 2017

sg/dpa
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Ohne Preisstopp für eine Reihe von Medikamenten würden auf Patienten und Krankenkassen jährliche Mehrkosten von schätzungsweise 600 Millionen Euro zukommen. Deshalb hat das Parlament zum wiederholten Mal eingegriffen.

Um hohe Mehrkosten für Krankenkassen und Patienten zu vermeiden, ist der Preisstopp für bestimmte Medikamente um weitere vier Jahre verlängert worden. Nach einem Bundestags-Beschluss bleiben die Preise für teure, patentgeschützte Arzneimittel bis Ende 2017 auf dem Niveau von 2009 eingefroren. Im Gegenzug wird die Pharmaindustrie dadurch entlastet, dass man die umfassende Überprüfung von Medikamenten auf ihren Mehrwert wieder abschafft. 

Eingeführtes Gesetz gleich wieder kassiert

Das bisherige Preismoratorium für Arzneimittel lief Ende des vergangenen Jahres aus und war von der neuen Koalition im Eilverfahren zunächst einmal für drei Monate verlängert worden. Ohne Beibehaltung des Preisstopps würden nach Schätzung der Krankenkassen jährliche Mehrkosten von mehr als einer halben Milliarde Euro drohen. 

Zur Beratung und zum Beschluss im Deutschen Bundestag erklärete Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) in einer Mitteilung: „Mit der Gesetzesänderung sparen wir der gesetzlichen Krankenversicherung und damit den Beitragszahlern rund 650 Millionen Euro im Jahr und sichern eine bezahlbare Arzneimittelversorgung auf hohem Niveau. In diesem Sinne wollen wir weiterarbeiten.

Ich werde deshalb mit den forschenden Arzneimittelherstellern in einen Dialog treten. Denn trotz aller berechtigter Diskussionen über bezahlbare Arzneimittel müssen wir uns immer auch bewusst machen: Ohne die Innovationsfähigkeit unserer forschenden Arzneimittelhersteller müssten die Menschen auf viele Verbesserungen im Arzneimittelbereich verzichten.“

Nicht wieder eingeführt wird laut dpa-Bericht der 16-prozentige Zwangsrabatt, den die Arzneimittel-Hersteller den Kassen zuletzt einräumen mussten. Zum Jahreswechsel war der Abschlag auf den üblichen Herstellerrabatt von sechs Prozent gefallen. Er steigt mit dem neuen Gesetz nur minimal auf sieben Prozent. 

Pharmafirmen drohten mit juristischen Mitteln

Gestoppt werden die umfangreichen Medikamenten-Prüfungen, die erst von der schwarz-gelben Vorgängerregierung eingeführt worden waren. Von der Bewertung des tatsächlichen Nutzens bestimmter Mittel erhoffte man sich Einsparungen, denn nur was wirklich besser ist als die bisherigen Medikamente, sollte auch mehr kosten dürfen.

Seitens der Pharmakonzerne drohten jedoch Klagen gegen dieses Verfahren. Deshalb wird nun die Nutzenbewertung unter Verweis auf den "hohen methodischen und administrativen Aufwand" wieder abgeschafft.

Der Bundestag hat gestern Abend in 2. und 3. Lesung das 14. Gesetz zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch beschlossen. Mit dem Gesetz werden verschiedene Vorhaben des Koalitionsvertrages umgesetzt. Ziel sei es, eine patientenorientierte, finanzierbare Arzneimittelversorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sicher zu stellen. Außerdem erhalten Krankenkassen und Hausärzte bei den Verträgen zur hausarztzentrierten Versorgung mehr Spielräume. Dadurch wird die hausärztliche Versorgung gestärkt, heißt es aus dem BMG.

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