Priorisierung von PCR-Tests soll kommen
Angesichts knapper PCR-Testkapazitäten und vor dem Hintergrund einer drastischen Zunahme des Infektionsgeschehens durch die Omikron-Variante hat Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach eine Priorisierung von PCR-Tests angekündigt.
Ein entsprechender Referentenentwurf liegt jetzt vor. Es sei notwendig, dass in medizinischen Laboren zur Aufrechterhaltung eines funktionsfähigen Gesundheits- und Pflegewesens eine vorrangige Befundung von Probenmaterial von Beschäftigten mit Kontakt zu besonders vulnerablen Personengruppen sichergestellt werde, heißt es darin.
Labore sollen gemäß der geplanten neuen Vorschrift verpflichtet werden, „entnommenes Probenmaterial von Beschäftigten in Krankenhäusern, stationären Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe sowie ambulanten Pflegediensten und Diensten der Eingliederungshilfe vorrangig zu untersuchen“, heißt es wörtlich. Die Beschäftigten sollen dem Entwurf zufolge bei der Teststelle eine entsprechende Tätigkeit nachweisen. Die Teststellen sollen die Priorisierung dann im Vordruck ans Labor vermerken. Proben von Beschäftigten von Arzt- oder Zahnarztpraxen gehören demnach nicht zur ersten Priorität.
Antigentests sollen Für Beendigung der Quarantäne reichen
Hintergrund der geplanten Verordnung ist, dass die Nationale Teststrategie SARS-CoV-2 eine Priorisierung der PCR-Testkapazitäten enthält – die Coronavirus-Testverordnung (TestV) vom 21. September 2021 sieht eine entsprechende Regelung aber nicht vor.
Die Nationale Teststrategie beinhaltet, dass symptomatische Personen für PCR-Tests bevorzugt werden, gefolgt von asymptomatischen Personen im Gesundheitswesen. In der Begründung zu dem neuen Entwurf steht, dass bei nicht ausreichenden PCR-Kapazitäten weitere in der Nationalen Teststrategie vorgegebene Priorisierungen der PCR-Testungen zu beachten seien.
Dazu sollen auch die Teststellen in die Verantwortung genommen werden. Sie könnten alternativ und unter Beachtung der Leistungsfähigkeit dieser Tests Antigennachweise statt PCR-Tests machen. So seien Antigennachweise für Personen, die nicht den oben genannten Beschäftigten entsprechen, zur Beendigung einer Quarantäne ausreichend.