Privatpraxen können Telematikzugang beantragen
Voraussetzung für den Zugang ist die „Secure Module Card" (SMC-B). Die Karte ist der Schlüssel zur Telematikinfrastruktur. Sie kann über das Antragsportal D-TRUST beantragt werden und wird im Anschluss von der gematik herausgegeben. Die SMC-B bekommen nur Ärztinnen und Ärzte, die eine Bescheinigung über eine privatärztliche Tätigkeit in Niederlassung nachweisen können. Für ausschließlich privat Tätige wird diese Bescheinigung nach einer entsprechenden Selbstauskunft von der zuständigen Ärztekammer ausgestellt.
Privatpraxen benötigen einen Zugang zur TI zum Ausstellen von elektronischen Rezepten oder zum Befüllen der elektronischen Patientenakte. „Ab Juli 2024 müssen mit Beginn des Regelbetriebs des Implantateregisters Deutschland (IRD) zudem alle Gesundheitseinrichtungen implantatsbezogene Maßnahmen mit Brustimplantaten an das Register über die TI melden“, informiert die gematik. „Für in diesem Bereich agierende Privatärztinnen und -ärzte ist die Nutzung einer SMC-B-Karte damit Grundvoraussetzung für Meldungen an das IRD.“
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