Prophylaxeschulung bei Dr. Ed
Spontan haben wir uns mit Vertretern unserer Zahnärztekammer getroffen. In einem sehr konstruktiven Gespräch erhielten wir sinnvolle Hinweise für die angestrebte Praxisneugründung. Das anschließende Telefonat mit der KZV war dahingehend zielführend, dass meine Frau Julia und ich uns separat zulassen sollten. Ein niedergelassener Kieferorthopäde erhält 285.000 Punkte. Ein niedergelassener Zahnarzt - egal ob mit Fachrichtung oder ohne - hingegen nur 265.000 Punkte. Wie man es auch schiebt, eine Konstruktion mit Anstellung oder gleichwertiger Partnerschaft oder MVZ würde immer dieselbe Gesamtpunktanzahl ergeben.
Eine Besonderheit gibt es allerdings als Fachzahnarzt für Oralchirurgie in unserem Bundesland zu beachten: Bestimmte qualitativ hochwertige bzw. besondere Abrechnungsnummern dürfen nur von Fachärzten bzw. Fachzahnärzten aus dem chirurgischen Fach abgerechnet werden. Dies fiel auf, als ich wie gewohnt in meiner derzeitigen Praxis die Rückmeldung bekam, dass über die Zulassungsnummer der Praxisinhaberin gewisse Positionen nicht abgerechnet werden dürfen. Zum 14. September 2017 habe ich daraufhin meine Vollzulassung beantragt und erhalten.
Über die Praxis, den Bau und die Finanzierung erfahren Sie mehr, sobald der erste Spatenstich getan ist. Mittlerweile sind Kaufvertrag und Kreditvertrag unterschrieben.