Bundesrat gibt grünes Licht

Prozess abgeschlossen: Die Digitalgesetze sind gebilligt

pr
Politik
Für mehr Digitalisierung im Gesundheitswesen hat heute der Bundesrat den Weg freigemacht. Geregelt werden das E-Rezept und die elektronische Patientenakte. Und es gibt neue Regeln zur Gesundheitsdatennutzung.

Der Bundesrat hat gerade zwei Bundestagsbeschlüsse zur weiteren Digitalisierung im Gesundheitssystem gebilligt: Das Digital-Gesetz (DigiG) mit Änderungen beim flächendeckenden Einsatz des E-Rezepts und bei der elektronischen Patientenakte (ePA) und das Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) mit der verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten.

Mit dem E-Rezept, das seit Januar 2024 greift, sollen Patientinnen und Patienten verschreibungspflichtige Medikamente flächendeckend papierlos erhalten, meldet der Bundesrat dazu. Ab Januar 2025 soll dann die ePA grundsätzlich für alle gesetzlichen Versicherten eingerichtet werden. Wer sie nicht nutzen will, muss aktiv widersprechen (Opt-out-Regelung). In der ePA können medizinische Befunde und Informationen aus Untersuchungen oder Behandlungen gespeichert werden.

Damit will der Gesetzgeber den Bürokratieaufwand mindern und unnötige Mehrfachuntersuchungen vermeiden. Außerdem können Versicherte ihre mit Smartwatches oder Fitness-Trackern gesammelten Daten wie Schrittzählung, Herzfrequenz, Schlafqualität oder Körpertemperatur an ihre Krankenkassen übermitteln, um sie in der Akte speichern zu lassen. Kassen sollen zudem Routinedaten nutzen können, um Versicherte auf mögliche Krankheitsrisiken hinzuweisen – ein Punkt, den Ärzteverbände immer wieder scharf kritisiert hatten.

Für gemeinwohlorientierte Zwecke sollen Gesundheitsdaten leichter und schneller nutzbar sein. Beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) soll dazu eine zentrale Datenzugangs- und Koordinierungsstelle entstehen. Gesetzliche Kranken- und Pflegekassen sollen ihre Daten künftig stärker nutzen können, wenn dies der besseren Versorgung dient, beispielsweise der Arzneimitteltherapiesicherheit, der Erkennung von Krebs- oder seltenen Erkrankungen. Für die Datenfreigabe zu Forschungszwecken aus der ePA gilt ebenfalls ein Widerspruchsverfahren.

Die beiden Gesetze treten am Tag nach der Verkündigung im Bundesgesetzblatt in Kraft.

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