Psychotherapeuten protestieren erneut gegen Honorarkürzungen
Hintergrund für den Protest ist ein Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses (EBA). Dieser hatte am 11. März entschieden, dass die Honorare für psychotherapeutische Leistungen zum 1. April um 4,5 Prozent abgesenkt werden; gleichzeitig sollen die Strukturzuschläge um 14,25 Prozent angehoben werden. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hatte den EBA-Beschluss nicht – wie von den Psychotherapeuten erhofft – beanstandet. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hatte gegen den Beschluss geklagt.
Als Reaktion auf den Beschluss des EBA hatte die Deutsche Psychotherapeutenvereinigung (DPTV) eine Petition gestartet, die gestern im Petitionsausschuss des Bundestages beraten wurde. Darin ging es um die „Gebührenordnung für Heilberufe –Sicherstellung der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung durch angemessene Vergütung“. Die Petition haben nach Angaben des Deutschen Bundestags inzwischen mehr als 140.000 Menschen unterzeichnet.
Psychotherapie soll nicht mehr extrabudgetär vergütet werden
Grund für die Petition und die Demonstration sind aber auch Pläne, mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz Zuschläge auf den ersten Therapieblock der Kurzzeittherapie zurückzunehmen. Darüber hinaus sieht der Entwurf vor, die psychotherapeutische Vergütung – bisher extrabudgetär vergütet – wieder in die Verteilung der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV) einzubeziehen.
Die Petenten, in der Sitzung vertreten durch die Psychotherapeutinnen Katja Udolph und Andrea Benecke, forderten, dass der ambulante Sektor gestärkt werden müsse. Der Bedarf an Psychotherapieplätzen könne derzeit bei Weitem nicht gedeckt werden. Durch das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz stünden Kürzungen im Umfang von bis zu 25 Prozent im Raum, sagte Udolph.
Warnung vor längeren Wartezeiten
Eine Absenkung oder strukturell unzureichende Vergütung könne die wirtschaftliche Grundlage psychotherapeutischer Praxen beeinträchtigen und mittelbar zu einer Reduktion des Behandlungsangebots führen. In einem bereits angespannten Versorgungssystem bestehe die Gefahr, dass sich Wartezeiten weiter verlängern und der Zugang zur Behandlung zusätzlich erschwert werde, warnten die Petenten.
Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesgesundheitsministerium (BMG), Tino Sorge (CDU),verwies hingegen auf die Rolle der Selbstverwaltung bei der Regelung der Honorare. Das Ministerium habe keine Regelungskompetenz, sondern lediglich die Rechtsaufsicht. „Wir konnten da keinen groben inhaltlichen Fehler feststellen“, sagte Sorge.



