Einführung von staatlich geprüften Fach-Heilpraktikern

Psychotherapeuten uneins bei Heilpraktikern

pr
Nachrichten
Nachdem der Dachverband für Psychotherapie (DVP) die Einführung von staatlich geprüften Fach-Heilpraktikern begrüßt hatte, schaltet sich jetzt die Bundespsychotherapeutenkammer ein: Die beschränkte Heilpraktikererlaubnis gehört abgeschafft – zumindest für den Bereich der Psychotherapie.

Spätestens mit dem Psychotherapeutengesetz im Jahr 1999 sei die Hilfskonstruktion der beschränkten Heilpraktikererlaubnis hinfällig geworden, erläutert der Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer, Dr. Dietrich Munz auf Nachfrage der zm.

Munz: "Das Qualitätsproblem bei den Heilpraktikern kann weder durch Regelungen im Psychotherapeutengesetz noch in der Bundesärzteordnung gelöst werden." Ursächlich sind nach seiner Auskunft die Anforderungen im Heilpraktikergesetz von 1939: Heilpraktiker müssen danach lediglich nachweisen, dass sie über einen Volksschulabschluss verfügen und der Volksgesundheit nicht schaden.

"Völlig abwegig, einen weiteren Heilberuf mit minderer Qualifikation einzurichten!"

"Es ist mit Blick auf den Patientenschutz völlig abwegig, einen weiteren Heilberuf mit minderer Qualifikation einzurichten, noch dazu mit Ausbildungs- und Tätigkeitsschwerpunkten in Psychotherapierichtungen, deren Wirksamkeit wissenschaftlich nicht belegt ist," moniert Munz.

"Für die psychotherapeutische Versorgung in Deutschland ist das eigentliche Problem, dass in vielen Regionen die Bedarfsplanung zusätzliche Niederlassungen verhindert und Patienten zu lange auf einen Behandlungsplatz warten. Dadurch müssen Patienten zum Teil auf Angebote von Heilpraktikern zurückgreifen. Dabei stehen in Deutschland genügend hochqualifizierte approbierte Psychotherapeuten zur Verfügung, die aber derzeit keinen Kassensitz erhalten können. Die vom Gesetzgeber beauftragte Reform der Bedarfsplanung, insbesondere für den Bereich der Psychotherapie, ist überfällig."

Mit seiner Forderung, die beschränkte Heilpraktiererlaubnis für den heilpraktischen Psychotherapeuten abzuschaffen, reagiert die Bundespsychotherapeutenkammer auf eine Initiative des Dachverbandes für Psychotherapie (DVP). Der DVP hatte die Einführung von staatlich geprüften Fach-Heilpraktikern begrüßt, wie es das "Münsteraner Memorandum Heilpraktiker" in seiner Kompetenzlösung vorschlug.

Der Verband sieht das Memorandum als wichtigen Anstoß für eine Debatte um mehr Versorgungsqualität. Für den Bereich der psychotherapeutisch tätigen Heilpraktiker gäbe es die Chance, entsprechende Regelungen in eine Reform der Psychotherapeutenausbildung aufzunehmen. Der DVP hält es daher für sinnvoll, neben dem Ärztlichen und dem Psychologischen Psychotherapeuten einen vergleichbar qualifizierten heilpraktischen Psychotherapeuten einzuführen.

"Diese heilpraktischen Psychotherapeuten kennen sich auch in weiteren Therapieformen aus!"

"Diese heilpraktischen Psychotherapeuten kennen sich auch in weiteren Therapieformen aus und bieten dem Klienten dadurch eine Alternative zur richtlinienbezogenen Psychotherapie.", erklärte der DVP-Vorsitzende Karl Nielsen dazu. Der DVP vertritt psychotherapeutisch tätige Einzelpersonen, die nach dem Heilpraktikergesetz tätig sind sowie psychotherapeutische Verbände und Ausbildungsinstitutionen.

Zum Hintergrund: Die Heilpraktikererlaubnis

Die auf den Bereich der Psychotherapie beschränkte Heilpraktikererlaubnis wurde nach einem Grundsatzurteil des Bundesverwaltungsgerichtes aus dem Jahr 1983 eingeführt, um Diplom-Psychologen mit Zusatzausbildung Psychotherapie die Ausübung der psychotherapeutischen Heilkunde zu ermöglichen. Mit dem Urteil vom 21. Januar 1993 beschränkte das Bundesverwaltungsgericht die Erlaubnis auch dem Namen nach auf das Gebiet der Psychotherapie.Laut Bundespsychotherapeutenkammer ist es im Sinne des Patientenschutzes, dass die Psychotherapie von Angehörigen der akademischen Heilberufe der Psychologischen Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten und Ärzte durchgeführt wird, da nur sie die erforderlichen wissenschaftlich fundierten Kenntnisse und Kompetenzen besitzen, um die Patientenversorgung auf dem gebotenen hohen Qualitätsniveau sicherzustellen. Zudem sei nur dann die erforderliche Qualifikation in den wissenschaftlichen anerkannten Behandlungsverfahren sichergestellt.

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