QS zu Antibiotika in der Zahnmedizin
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat den Abschlussbericht des AQUA-Instituts für ein Qualitätssicherungsverfahren zur Antibiotikatherapie bei zahnärztlichen Behandlungen jetzt abgenommen. Es ist das erste Verfahren überhaupt, das im Rahmen der externen gesetzlichen Qualitätssicherung für den zahnärztlichen Bereich entwickelt wurde. Die wesentlichen Ziele: unnötige Antibiotikaverordnungen zu vermeiden und die Verschreibung von „Mitteln der ersten Wahl“ zu steigern.
Die Mittel der ersten Wahl einsetzen
"Auch wenn Zahnärzte vergleichsweise wenige Antibiotika verordnen, ist angesichts der zunehmenden Resistenzen ein möglichst sparsamer, gut überlegter Einsatz von Antibiotika ein Beitrag zur Volksgesundheit, den wir gern leisten," sagt der stellvertretende KZBV-Vorsitzende Dr. Jürgen Fedderwitz. "Da unterscheiden wir uns nicht von den Ärzten. Und natürlich liegt es im Interesse der Zahnärzte und ihrer Patienten, Mittel der ersten Wahl einzusetzen."
„Zahnärzte können mit diesem Verfahren zur Qualitätssicherung einen wichtigen Beitrag zum rationalen Antibiotikaeinsatz leisten. Damit kann Resistenzen vorgebeugt und die Patientensicherheit gestärkt werden“, ergänzt Prof. Joachim Szecsenyi, Geschäftsführer des AQUA-Instituts. Das Verfahren beziehe sich auf konservierende und chirurgische Eingriffe. Die benötigten Informationen sollen über die Sozialdaten der Krankenkassen erhoben werden, auf die Zahnarztpraxen komme kein zusätzlicher Dokumentationsaufwand zu. Den Bericht zu diesem Verfahren bezeichnet das AQUA-Institut als einen wichtigen Zwischenschritt, über die weitere Umsetzung entscheidet der G-BA.