Rahmenvertrag zum elektronischen Zahnarztausweis
Die saarländische Kammer plant, als erste Zahnärztekammer im Sommer 2013 mit der Ausgabe des elektronischen Zahnarztausweises zu beginnen. Die vertragliche Grundlage für den Ausgabestart ist damit gelegt.
Der Rahmenvertrag ist so ausgelegt, dass alle weiteren Zahnärztekammern bei Bedarf, das heißt, vor Start der Ausgabe von elektronischen Zahnarztausweisen, diesem beitreten können. Der Vertrag regelt die Zusammenarbeit zwischen den Kammern, der BZÄK und dem Anbieter.
Zusätzlich wurde eine Kammervereinbarung aufgesetzt, die die Zusammenarbeit unter den Kammern steuert und unter anderem dafür sorgt, dass der elektronische Zahnarztausweis bundesweit gültig ist und auch bei Kammerwechsel seine Gültigkeit behält. Diese wurde bereits von den ersten Kammern unterschrieben.