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Rechtliche Aspekte bei der Behandlung Minderjähriger

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Minderjährige sind während einer Zahnbehandlung rechtlich gesehen Erwachsenen gleichgestellt. Eine Ausnahme ist der Behandlungsvertrag.

Grundsätzlich bestehen bei ärztlichen und zahnärztlichen Behandlungen bei Minderjährigen die gleichen rechtlichen Anforderungen und Implikationen wie bei der Behandlung erwachsener Patienten, sagte Prof. Dr. Dr. Ludger Figgener, Münster, in seinem Vortrag auf dem Deutschen Zahnärztetag in Frankfurt am Main.

Kardinalpflichten aus dem Behandlungsvertrag

Die in haftungsrechtlicher Hinsicht bedeutsamen Kardinalpflichten aus dem Behandlungsvertrag ließen sich fokussieren auf die Sorgfaltspflicht, die Aufklärungspflicht gegenüber dem Patienten, die Dokumentationspflicht bezüglich aller wichtigen, mit der Behandlung zusammenhängenden Fakten und die Schweigepflicht. Diese würden gleichermaßen bei der Erwachsenen- wie bei der Minderjährigen-Behandlung gelten.

Besonderheiten bei der Minderjährigen-Behandlung hingegen ergäben sich bezüglich des Abschlusses des Behandlungsvertrags aus der fehlenden oder beschränkten Geschäftsfähigkeit des Minderjährigen sowie im Rahmen der Aufklärung und Einwilligung. Daher sei es immer notwendig, Eltern oder den Vormund in eine Therapieentscheidungsfindung mit einzubeziehen.

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