Kassenärztliche Bundesvereinigung

Reform des Facharzt-EBM wird erneut verschoben

ck/pm
Der überarbeitete einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM) kommt nicht wie geplant zum 1. Januar 2020. Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und Krankenkassen erzielten keinen Konsens – die Reform werde somit nochmals um drei Monate verschoben, meldet die KBV.

Der Bewertungsausschuss stellte am Dienstag einen neuen Zeitplan auf, wonach der weiterentwickelte EBM zum 1. April 2020 in Kraft treten soll. Die Beschlussfassung ist für Dezember geplant. Zudem wurde der Erweiterte Bewertungsausschuss (EBA) eingeschaltet, der jetzt in den strittigen Punkten zwischen den Verhandlungspartnern vermitteln soll.

Nachdem der Termin für den Start der EBM-Reform bereits mehrmals verschoben werden musste, sollte der überarbeitete EBM eigentlich noch im September beschlossen werden. KBV und GKV-Spitzenverband hatten dazu im August jeweils einen Beschlussantrag vorgelegt. Doch laut KBV liegen die Positionen beider Seiten teilweise weit auseinander, so dass weitere Beratungen und Berechnungen nötig sind.

Punktzahlen sollen angepasst werden

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